Verkehrsunfall – Ersatz für coronabedingte Fahrzeugdesinfektion
AG München – Az.: 337 C 3776/21 – Urteil vom 30.04.2021 (abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO) 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 62,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2021 zu bezahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist […]