Wie läuft nach einem Autounfall die Schadensregulierung normalerweise ab?
Das Risiko, während einer Autofahrt im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt zu werden, ist relativ groß. Oftmals reicht schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit aus, um in einen Verkehrsunfall zu geraten. Dennoch wissen viele Autofahrer nicht, wie sie sich nach einem Unfall verhalten müssen. Gerade im Hinblick auf eine angemessene Schadensregulierung ist es wichtig, die richtigen Verhaltensweisen einzuhalten. Bereits am Unfallort können leichtfertige Fehler passieren, die den Ablauf der Schadensabwicklung negativ beeinflussen können.
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Die Beweissicherung am Unfallort
Damit die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann, sollten also schon am Unfallort die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Gerade bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall sollte der Unfallhergang so genau wie möglich dokumentiert werden. Auf diese Weise kann der Betroffene der gegnerischen Haftpflichtversicherung beweisen, dass er einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Ohne stichhaltige Beweise wird sich die gegnerische Haftpflicht konsequent gegen eine Zahlung wehren. In diesem Fall geht jeder fehlende Beweis zu Lasten des Unfallopfers. Doch auch bei Uneinigkeiten zwischen den Beteiligten bietet es sich an, Fotos von der Unfallstelle anzufertigen. Etwaige Schuldfragen lassen sich so besser klären. Außerdem sind die Unfallbeteiligten dazu verpflichtet, bestimmte Informationen auszutauschen. Durch den Austausch der Namen, Adressen, Versicherungsnamen- und nummern sowie der Kennzeichen der Kraftfahrzeuge wird die anschließende Schadensregulierung enorm beschleunigt.
Unfallbericht und Polizei
Wenn sich die Parteien bezüglich des Unfallhergangs einig sind, kann noch vor Ort ein Unfallbericht erstellt werden. Dort können die Betroffenen die Personalien der am Unfall beteiligten Personen, die Identität der Fahrzeuge, die Haftpflichtversicherer und die Gegebenheiten vor Ort festhalten. Ein Schuldanerkenntnis sollte zu diesem Zeitpunkt jedoch vermieden werden. Grundsätzlich ist jede Aussage zur eigenen Verursachung am Unfallgeschehen noch am Unfallort zu unterlassen. Wenn es auch nicht zwingend nötig ist, sollte nach Möglichkeit die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen werden. Im Falle eines größeren Sachschadens oder eines Personenschadens sollte keinesfalls auf die Mitwirkung der Polizei verzichtet werden. Es gilt außerdem zu beachten, dass ein Unfallbericht eines Polizeibeamten für die Versicherung mehr Gewicht als die eines Unfallbeteiligten hat.
Das Vorgehen bei der Schadensabwicklung
Trotz des Unfallberichtes der Polizei ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet, einen Verkehrsunfall binnen einer Woche seiner Versicherung zu melden, § 7 ABK (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Auch der Geschädigte sollte seiner eigenen Haftpflicht den Schaden melden. Wenn der Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfall nicht gemeldet wird, geht dies immer mit Einbußen für den Betroffenen einher. Deshalb sollte man sich niemals davon abbringen lassen, die Versicherung zu informieren. Nun treten die jeweiligen Versicherungen in Korrespondenz und die eigentliche Schadensregulierung beginnt. In den meisten Fällen wird ein Gutachter hinzugezogen, der die Sachlage genau untersucht und anschließend ein Gutachten erstellt. Wird festgestellt, dass der Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall trägt, muss dessen Versicherung den kompletten Schaden übernehmen. Bei einer Teilschuld wird der Betrag entsprechend gekürzt.
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Treten Probleme im Hinblick auf die Schadensabwicklung auf, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe e.V. wenden. Die Verkehrsopferhilfe bietet Hilfe an, falls der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann oder die gegnerische Versicherung nicht zahlen will. In solchen und ähnlichen Fällen ist es zudem möglich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts kann der Anspruch auf Schadensersatz auch vor Gericht geltend gemacht werden.