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Schadensregulierung nach Unfall – Verzögerung durch Versicherung

Verzögert der Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung nach einem Unfall über den üblichen Zeitraum, so ist dem Geschädigten durch das erkennende Gericht als Genugtuung ein deutlich erhöhtes Schmerzensgeld zuzusprechen (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2006, Az.: 5 U 1921/06).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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