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Reparaturbestätigung nach Verkehrsunfall – Kostenerstattung durch gegnerische Versicherung

Ein Geschädigter kann nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug sach- und fachgerecht reparieren lassen und eine kostenpflichtige Reparaturbestätigung bei einem Sachverständigen einholen. Die Kosten für die Reparaturbestätigung hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Grundsätzlich steht es einer geschädigten Person frei, wie sie die Durchführung einer Reparatur nach einem Verkehrsunfall nachweist. Selbst wenn es andere und kostengünstigere Möglichkeiten, eine erfolgte Reparatur nachzuweisen, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese Wege die einzigen sind, die von einem Unfallgeschädigten einzuschlagen und somit betreffend des Schadens erstattungsfähig sind (Amtsgericht Esslingen, Urteil vom 28.08.2012, Az: 10 C 994/12).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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