Skip to content
Menü

Professionelle Unfallregulierung durch einen Anwalt

Warum sollte man die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt machen lassen?

Viele Leute halten es nicht für nötig, nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt für ihre Belange einzuschalten. Vor allem bei Unfällen mit reinen Blechschäden oder wenn die Betroffenen selbst keine Schuld am Unfallhergang haben, verzichtet ein Großteil der Verkehrsteilnehmer auf die Hinzuziehung eines Anwalts. Dabei kann man grundsätzlich sagen, dass ein juristischer Laie im Falle eines Verkehrsunfalles unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren sollte. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Siehe auch Formular zur Unfallregulierung Online durch unsere Kanzlei.

Der finanzielle Vorteil

Verschenken Sie nach einem Verkehrsunfall keine Ansprüche. Deshalb Unfallregulierung nur mit Rechtsanwalt!
Verschenken Sie nach einem Verkehrsunfall keine Ansprüche – Deshalb Unfallregulierung nur mit Rechtsanwalt!

In erster Linie stellt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts unabhängig vom persönlichen Verschulden finanziell vorteilhaft dar. Bei der Lösung aller mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Problemen kann ein Laie schnell den Überblick verlieren. Der Rechtsanwalt sorgt dafür, dass keine Schadensposition vergessen und kein Anspruch übersehen wird. Selbst in zunächst hoffnungslosen Fällen kann allein ein Rechtsanwalt die weiteren Erfolgsaussichten zutreffend beurteilen. Vor allem sollten jedoch Unfallbeteiligte, die keinerlei Schuld an dem Zusammenstoß haben, unter keinen Umständen auf einen Anwalt verzichten. Generell gilt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten der schuldlosen Unfallopfer übernehmen muss. Der Schuldige muss nämlich für sämtliche Kosten aufkommen, die durch sein Fehlverhalten entstehen. Hierzu zählen auch die Kosten des Rechtsanwalts. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Falle eines möglichen Selbstverschuldens auf einen Anwalt verzichtet werden sollte. Obwohl zunächst zusätzliche Kosten entstehen wird der Anwalt dafür sorgen, dass die Position im Rechtsstreit optimal vertreten wird.

Der Schutz vor der Versicherung

Ganz egal, wie freundlich und zuvorkommend die gegnerische Versicherung erscheint, hiervon sollte man sich keineswegs beirren lassen. Versicherungen sind Unternehmen, die auf Gewinn optimiert sind. Daher möchten Haftpflichtversicherer natürlich möglichst wenig Geld für die Regulierung eines Schadens ausgeben. Aus diesem Grund haben Versicherungen bei der Schadensabwicklung immer das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten. Dies gilt im Übrigen nicht nur für das gegnerische, sondern auch für das eigene Versicherungsunternehmen. Sowohl die gegnerische Haftpflichtversicherung als auch die eigene Kaskoversicherung versuchen in aller Regel den entstandenen Schaden „kleinzurechnen“, was ganz bestimmt nicht im Sinne des Unfallopfers ist. Viele Unternehmen bieten den Geschädigten an, sich um alles zu kümmern und wollen ihnen jede Arbeit abzunehmen. Bietet die Versicherung eine unkomplizierte Schadensreguliert an, gilt es auf der Hut zu sein. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.

Der Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit

Nach einem Verkehrsunfall treffen die Beteiligten, die im Normalfall keine Erfahrung mit der Schadensregulierung haben, rundum auf ausgewiesene Experten: So sind bei der Versicherung Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen bestens auskennen. Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz eigene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert haben. Nur durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist es den Betroffenen möglich, eine gewisse „Waffengleichheit“ zwischen den beteiligten Parteien herzustellen. Auch die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile aus dem Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!