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Laute Musik im Auto – Mithaftung bei Verkehrsunfall?

Nimmt ein Fahrzeugführer aufgrund von lauter Musik in seinem Fahrzeug die akustischen Signale eines Sonderrechtsfahrzeugs (z.B. Rettungswagen oder Polizei) nicht wahr und kommt es hierdurch zu einem Verkehrsunfall z.B. an einer Kreuzung, so trägt der musikhörende Fahrzeugführer trotz Vorfahrtsrechts eine Mitschuld von 1/3 am eingetretenen Verkehrsunfall (LG Aachen, Urteil vom 18.12.1991, Az.: 4 O 57/91).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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