Der hypothetische Verdienstausfall

Der Verdienstausfall des Arbeitnehmers
Ein vorübergehend arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat zunächst einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber. Somit entsteht dem Arbeitnehmer in einem solchen Fall ein Verdienstausfallschaden erst dann, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beendet ist. Danach muss eine Prognose über den Verdienst durchgeführt werden. Dazu wird überprüft, welche Einnahmen der Geschädigte ohne den Verkehrsunfall erzielt hätte. Mit entsprechenden Einkommensnachweisen über einen nicht allzu langen Vergleichszeitraum lässt sich eine recht zuverlässige Prognose erstellen. Darüber hinaus müssen weitere Faktoren wie Alter, Qualifikation oder das Risiko von Arbeitslosigkeit des geschädigten Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Die Differenz der bisher erzielten und der prognostizierten Einnahmen ergibt schließlich die Höhe des Verdienstausfalles.
Der entgangene Gewinn bei Selbständigen

Der Verdienstausfall weiterer Betroffener
Wenn es sich beim Geschädigten um einen Arbeitnehmer handelt, der eine Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhält, entsteht auch dem Arbeitgeber für die Dauer der Entgeltfortzahlung ein Verdienstausfallschaden. Diesen mittelbaren Verdienstausfallschaden kann sich der Arbeitgeber vom Verursacher des Schadens zurückholen. Die mitunter größten Probleme bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens entstehen bei Kindern, Schülern, Auszubildenden, Studenten und Arbeitslosen. Bei einem solchen Unfallopfer spielt in erster Linie die Lebensperspektive eine entscheidende Rolle. Mit den herkömmlichen Berechnungsmethoden wie bei Arbeitnehmern oder Selbständigen ist bei diesen Personengruppen jedenfalls keine vernünftige Prognose erstellbar. Die vorzunehmende Prognose wird dabei umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen Berufsausbildung fortgeschritten ist.
