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Verkehrsunfall – Nachweis der Schadensverursachung

Ein Unfall, zwei Versionen, keine Beweise – so lässt sich das Dilemma zusammenfassen, das das Gericht in einem aktuellen Fall aus Berlin lösen musste. Zwei Autofahrer stritten darüber, wer den Crash verursacht hat, doch am Ende konnte keiner seine Unschuld beweisen. Das Gericht entschied: Wer seine Ansprüche nicht belegen kann, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil behandelt die Frage, wie im Falle eines Verkehrsunfalls nachgewiesen werden kann, wer für den Schaden verantwortlich ist.
  • Insbesondere wird auf die Beweispflicht der beteiligten Parteien eingegangen.
  • Es gibt häufig Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Schuld, insbesondere wenn mehrere Beteiligte in den Unfall verwickelt sind.
  • Das Gericht hat entschieden, dass derjenige, der Schadensersatz verlangt, den Nachweis für die Schadensverursachung erbringen muss.
  • Die Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass jeder Unfallbeteiligte in der Pflicht steht, seine Ansprüche zu beweisen.
  • Die Auswirkungen des Urteils sind wesentlich, da sie die Beweissituation für Geschädigte klarer definiert.
  • Betroffene müssen gegebenenfalls Beweise wie Zeugenaussagen oder Gutachten vorlegen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Das Urteil stärkt die Position der Versicherungen, da diese häufig die Beweise anfordern werden.
  • Die Kenntnis der Beweispflichten ist entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
  • Das Urteil sensibilisiert Unfallbeteiligte dafür, Beweise unmittelbar nach dem Unfall zu sichern.

Nachweis der Schadensverursachung: Ein prägender Fall im Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Ursachen für Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich. Wenn zwei Fahrzeuge kollidieren, stehen oft grundlegende Fragen im Raum: Wer hat den Unfall verursacht? Wer haftet für den entstandenen Schaden? Um diese Fragen zu klären, ist es entscheidend, den Nachweis der Schadensverursachung zu erbringen. Dieser Nachweis bildet die Grundlage dafür, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen und die Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen.

Im deutschen Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte beweisen muss, dass der Unfall durch das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wurde. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise Zeugenaussagen, Unfallberichte oder technische Gutachten. Der richtige Umgang mit diesen Beweisen ist entscheidend, um erfolgreich im Rechtsstreit auf Schadensersatz zu fordern. Eine klare Beweisführung kann nicht nur den finanziellen Schaden ausgleichen, sondern auch dabei helfen, die eigenen Rechte und Ansprüche zu wahren.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der illustriert, wie der Nachweis der Schadensverursachung in der Praxis gelingen kann und welche juristischen Herausforderungen dabei auftreten können.

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Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und müssen die Schadensverursachung klären? Die Beweislast im deutschen Zivilrecht kann komplex sein, und ohne fundierte juristische Kenntnisse riskieren Sie, Ihre Ansprüche zu verlieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung – der erste und entscheidende Schritt zur Lösung Ihres rechtlichen Problems!

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Der Fall vor Gericht


Die Kollision und ihre Folgen

An einem regnerischen Nachmittag ereignete sich auf der Bundesstraße 1 nahe Berlin ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Zwei Fahrzeuge kollidierten unter ungeklärten Umständen, wobei eines der beteiligten Autos erhebliche Beschädigungen davontrug. Der Fahrer dieses Wagens, Herr Müller, erlitt zudem leichte Verletzungen. Der andere Unfallbeteiligte, Herr Schmidt, bestritt vehement, für den Zusammenstoß verantwortlich zu sein. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, landete der Fall schließlich vor dem zuständigen Amtsgericht. Die zentrale Frage, die es zu klären galt, war die der Schadensverursachung und der damit verbundenen Haftung.

Der juristische Streitpunkt

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Beweislast für die Unfallverursachung. Herr Müller forderte Schadensersatz für sein beschädigtes Fahrzeug sowie Schmerzensgeld für seine erlittenen Verletzungen. Er behauptete, Herr Schmidt sei zu schnell gefahren und habe die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Herr Schmidt wiederum argumentierte, er habe sich an alle Verkehrsregeln gehalten und der Unfall sei durch das plötzliche Ausscheren von Herrn Müller verursacht worden. Das Gericht stand vor der Herausforderung, ohne eindeutige Zeugenaussagen oder technische Beweise die Schuldfrage zu klären.

Die richterliche Entscheidung

Nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Beweise und Aussagen kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine der Parteien den Beweis für ihre Version des Unfallhergangs erbringen konnte. In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht auf den Grundsatz, dass im Zivilrecht derjenige die Beweislast trägt, der einen Anspruch geltend macht. In diesem Fall bedeutete dies, dass Herr Müller als Kläger die Beweislast für die von ihm behauptete Schadensverursachung durch Herrn Schmidt trug. Da er diesen Beweis nicht erbringen konnte, wies das Gericht seine Klage ab.

Die Bedeutung der Beweislast

Das Gericht betonte in seinem Urteil die fundamentale Bedeutung der Beweislastverteilung im Zivilrecht. Es führte aus: „Der Kläger muss die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen. Im vorliegenden Fall konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beklagte den Unfall verursacht hat.“ Diese Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig es ist, nach einem Verkehrsunfall möglichst viele Beweise zu sichern. Fotos von der Unfallstelle, Zeugenaussagen und gegebenenfalls ein polizeiliches Unfallprotokoll können in solchen Fällen ausschlaggebend sein.

Konsequenzen für die Beteiligten

Für Herrn Müller bedeutete das Urteil, dass er die Kosten für die Reparatur seines Fahrzeugs sowie seine medizinische Behandlung selbst tragen musste. Zudem wurde er verpflichtet, die Gerichtskosten zu übernehmen. Herr Schmidt hingegen musste keine Zahlungen leisten, da ihm keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer umfassenden Dokumentation bei Verkehrsunfällen. Es zeigt auch, dass in Fällen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, der Kläger das Risiko trägt, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können. Für künftige Verkehrsteilnehmer ergibt sich daraus die Lehre, im Falle eines Unfalls so viele Beweise wie möglich zu sammeln und die Unfallstelle gründlich zu dokumentieren, um ihre Rechte im Ernstfall besser durchsetzen zu können.

Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt den fundamentalen zivilrechtlichen Grundsatz der Beweislastverteilung: Der Kläger trägt die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen. Bei Verkehrsunfällen ohne eindeutige Beweise kann dies zur Klageabweisung führen. Die Entscheidung unterstreicht die immense Bedeutung einer sorgfältigen und umfassenden Beweissicherung unmittelbar nach einem Unfall, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, müssen Sie besonders aufmerksam sein. Das Urteil zeigt, dass die Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall entscheidend ist. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und möglichen Spuren. Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten. Ein detailliertes Unfallprotokoll der Polizei kann ebenfalls hilfreich sein. Ohne ausreichende Beweise riskieren Sie, Ihre Ansprüche nicht durchsetzen zu können und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denken Sie daran: Als Kläger müssen Sie beweisen, dass der andere Fahrer den Unfall verursacht hat. Je mehr Beweise Sie sammeln, desto besser stehen Ihre Chancen, Schadensersatz zu erhalten.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik erhalten Sie umfassende Informationen zu häufigen Fragen rund um Verkehrsunfälle. Besonders im Fokus steht die Beweislast bei Verkehrsunfällen, ein entscheidender Aspekt, der oft missverstanden wird. Hier finden Sie klare Antworten und fundierte Erklärungen, die Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Entdecken Sie informatives Wissen, das Ihnen in rechtlichen Auseinandersetzungen von Nutzen sein kann.


Wie beeinflusst die Beweislast im Zivilrecht die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall?

Die Beweislast im Zivilrecht hat einen erheblichen Einfluss auf die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Grundsätzlich muss derjenige, der Ansprüche geltend macht, die dafür erforderlichen Tatsachen beweisen. Das bedeutet für Sie als Geschädigten, dass Sie die Beweislast für den Unfall, den entstandenen Schaden und die Kausalität zwischen Unfall und Schaden tragen.

Beweislast des Geschädigten

Als Geschädigter müssen Sie folgende Punkte nachweisen:

  • Das Vorliegen eines Unfalls beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs
  • Die Identität des Halters und/oder Fahrers
  • Den eingetretenen Personen- und/oder Sachschaden
  • Den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Schadenseintritt

Wenn Sie beispielsweise behaupten, dass Ihr Rückenleiden durch den Unfall verursacht wurde, müssen Sie dies beweisen. Können Sie diesen Beweis nicht erbringen, riskieren Sie, dass Ihr Anspruch abgewiesen wird.

Beweiserleichterungen

In bestimmten Fällen können Sie von Beweiserleichterungen profitieren. Der Anscheinsbeweis kann Ihnen in typischen Unfallsituationen helfen. Wenn beispielsweise ein Fahrzeug von hinten auf Ihr stehendes Auto auffährt, spricht der erste Anschein dafür, dass der Auffahrende schuld ist. In solchen Fällen müssen Sie lediglich die typische Unfallsituation darlegen.

Bedeutung für Ihre Ansprüche

Die Beweislastverteilung kann entscheidend für den Erfolg Ihrer Ansprüche sein. Wenn Sie als Geschädigter den Unfall und die daraus resultierenden Schäden nicht ausreichend nachweisen können, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Ansprüche abgewiesen werden. Es ist daher ratsam, unmittelbar nach dem Unfall:

  • Fotos von der Unfallstelle und den Schäden zu machen
  • Kontaktdaten von Zeugen zu notieren
  • Ein Unfallprotokoll zu erstellen
  • Ärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen und zu dokumentieren

Komplexe Fälle und Vorschäden

Besonders herausfordernd wird es, wenn Vorschäden eine Rolle spielen. Behaupten Sie, dass vorhandene Schäden bereits repariert waren, müssen Sie auch dies darlegen und beweisen. In solchen Fällen ist es ratsam, Reparaturrechnungen und andere relevante Dokumente sorgfältig aufzubewahren.

Die Beweislast im Zivilrecht macht deutlich, wie wichtig es ist, nach einem Verkehrsunfall umsichtig zu handeln und alle relevanten Informationen zu sichern. Nur so können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen und eine angemessene Entschädigung erhalten.

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Welche Art von Beweisen ist nach einem Verkehrsunfall am hilfreichsten zur Durchsetzung von Ansprüchen?

Nach einem Verkehrsunfall sind Fotos und Videos die wertvollsten Beweise zur Durchsetzung von Ansprüchen. Diese visuellen Dokumentationen liefern objektive Informationen über den Unfallhergang und die entstandenen Schäden. Machen Sie möglichst viele Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven, die sowohl die Unfallstelle als Ganzes als auch Details wie Fahrzeugschäden, Bremsspuren oder Straßenverhältnisse zeigen.

Zeugenaussagen und Kontaktdaten

Zeugenaussagen sind ebenfalls äußerst hilfreich. Notieren Sie sich die Kontaktdaten unbeteiligter Zeugen und bitten Sie diese, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten. Neutrale Zeugen können den Unfallhergang oft glaubwürdig bestätigen und sind für Gerichte besonders relevant.

Polizeibericht und medizinische Unterlagen

Der Polizeibericht ist ein wichtiges offizielles Dokument, das den Unfallhergang, beteiligte Personen und Fahrzeuge sowie erste Einschätzungen zur Schuldfrage enthält. Bestehen Sie auf die Hinzuziehung der Polizei, auch bei vermeintlich kleinen Unfällen. Bei Personenschäden sind zudem ärztliche Atteste und Behandlungsunterlagen unverzichtbar, um gesundheitliche Beeinträchtigungen nachzuweisen.

Unfallskizze und Schadensgutachten

Eine selbst angefertigte Unfallskizze kann die Situation verdeutlichen. Zeichnen Sie die Position der Fahrzeuge, Verkehrszeichen und relevante Umgebungsmerkmale ein. Für die Schadensregulierung ist ein unabhängiges Schadensgutachten oft entscheidend. Es dokumentiert Art und Umfang der Schäden detailliert und professionell.

Wenn Sie diese Beweise sorgfältig sammeln und dokumentieren, schaffen Sie eine solide Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bedenken Sie, dass die Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall am effektivsten ist. Zögern Sie nicht, im Zweifelsfall rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um Ihre Interessen optimal zu wahren.

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Welche Rolle spielen Zeugenaussagen bei der Klärung der Schuldfrage?

Zeugenaussagen haben eine zentrale Bedeutung bei der Klärung der Schuldfrage, insbesondere in Fällen wie Verkehrsunfällen, wo die genauen Umstände oft unklar sind. Sie dienen als wichtige Beweismittel und können maßgeblich zur Rekonstruktion des Tathergangs beitragen.

Bedeutung für das Gerichtsverfahren

Zeugenaussagen können entscheidend sein, um den Ablauf eines Unfalls nachzuvollziehen und die Schuldfrage zu klären. Gerichte stützen ihre Entscheidungen oft auf die Aussagen von Augenzeugen, da diese unmittelbare Wahrnehmungen des Geschehens liefern können. Wenn Sie als Zeuge geladen werden, ist Ihre Aussage möglicherweise ausschlaggebend für die Urteilsfindung.

Ermittlung und Befragung von Zeugen

Bei der Ermittlung von Zeugen spielt die Polizei eine wichtige Rolle. Sie erfasst am Unfallort die Kontaktdaten anwesender Personen. Wenn Sie einen Unfall beobachten, sollten Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen und Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Befragung durch die Polizei oder später vor Gericht zielt darauf ab, möglichst detaillierte und präzise Informationen zu erhalten.

Relevante Informationen von Zeugen

Folgende Aspekte sind bei Zeugenaussagen besonders wichtig:

  • Genaue Beschreibung des Unfallhergangs
  • Angaben zu Geschwindigkeiten und Fahrverhalten der Beteiligten
  • Beobachtungen zu Wetterbedingungen und Straßenverhältnissen
  • Wahrnehmungen zu möglichen Ablenkungen oder Beeinträchtigungen der Fahrer

Je detaillierter und genauer Ihre Beobachtungen sind, desto wertvoller ist Ihre Aussage für die Klärung der Schuldfrage.

Herausforderungen bei Zeugenaussagen

Es ist wichtig zu beachten, dass Zeugenaussagen auch Fehlerquellen unterliegen können. Erinnerungen können sich im Laufe der Zeit verändern oder durch äußere Einflüsse verfälscht werden. Gerichte berücksichtigen dies bei der Bewertung von Zeugenaussagen. Wenn Sie als Zeuge aussagen, ist es daher wichtig, dass Sie sich auf Ihre unmittelbaren Wahrnehmungen konzentrieren und klar zwischen Beobachtetem und Interpretationen unterscheiden.

Rechtliche Aspekte der Zeugenaussage

Als Zeuge haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Sie sind grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, haben aber in bestimmten Fällen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in Ihrem Fall von diesem Recht Gebrauch machen sollten, ist es ratsam, sich juristischen Rat einzuholen.

Zeugenaussagen können also maßgeblich zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt oder Zeuge eines solchen werden, ist Ihre genaue Beobachtung und wahrheitsgemäße Aussage von großer Bedeutung für die juristische Aufarbeitung des Vorfalls.

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Warum ist es wichtig, direkt nach einem Unfall Beweise zu sichern?

Die unmittelbare Beweissicherung nach einem Unfall ist von entscheidender Bedeutung für die spätere Klärung des Unfallhergangs und der Schuldfrage. Je schneller Sie handeln, desto genauer und zuverlässiger sind die gesammelten Beweise.

Flüchtigkeit der Beweislage

Die Unfallsituation kann sich innerhalb kürzester Zeit verändern. Wetterbedingungen, Verkehrslage oder die Position der beteiligten Fahrzeuge können sich rasch wandeln. Stellen Sie sich vor, es regnet zum Unfallzeitpunkt: Die nasse Fahrbahn könnte ein wichtiger Faktor für den Unfall gewesen sein, aber nach einer Stunde könnte sie bereits abgetrocknet sein.

Sicherung von Spuren und Beweismitteln

Fotos und Videos sind unverzichtbare Beweismittel. Dokumentieren Sie umgehend:

  • Die Positionen der Fahrzeuge
  • Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen
  • Bremsspuren oder andere Fahrbahnmarkierungen
  • Verkehrsschilder und Ampeln in der Umgebung
  • Die allgemeine Verkehrssituation

Diese visuellen Beweise können später entscheidend sein, um den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren.

Zeugenaussagen sichern

Zeugen verlassen oft schnell den Unfallort oder ihre Erinnerungen verblassen mit der Zeit. Sammeln Sie umgehend Kontaktdaten von Zeugen und bitten Sie sie um eine kurze Schilderung des Vorfalls. Diese Aussagen können später bei der Klärung der Schuldfrage von unschätzbarem Wert sein.

Rechtliche Relevanz

Im Falle eines Rechtsstreits oder einer Versicherungsangelegenheit sind zeitnah gesicherte Beweise von großer Bedeutung. Sie erleichtern die Feststellung des Unfallhergangs und der Schuldfrage erheblich. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, denken Sie daran: Jede Information, die Sie direkt nach dem Vorfall sammeln, könnte später den entscheidenden Unterschied machen.

Durch sorgfältige und prompte Beweissicherung schützen Sie nicht nur Ihre eigenen Interessen, sondern tragen auch zu einer gerechten und faktenbasierten Aufklärung des Unfalls bei. Dies kann Ihnen in späteren Verhandlungen mit Versicherungen oder vor Gericht einen entscheidenden Vorteil verschaffen.

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Welche rechtlichen Schritte sollten nach einem Verkehrsunfall unternommen werden, wenn keine eindeutige Schuld festgestellt werden kann?

Wenn nach einem Verkehrsunfall keine eindeutige Schuld festgestellt werden kann, ist es wichtig, systematisch vorzugehen, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Schadensregulierung zu erreichen. Folgende Schritte sollten Sie in Betracht ziehen:

Umfassende Beweissicherung

Zunächst ist es entscheidend, alle verfügbaren Beweise am Unfallort zu sichern. Machen Sie Fotos von den Fahrzeugpositionen, den Schäden und der Umgebung. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen und sammeln Sie alle relevanten Informationen zum Unfallhergang. Diese Beweise können später von großer Bedeutung sein, wenn die Schuldfrage geklärt werden muss.

Polizei hinzuziehen

Bei unklarer Schuldfrage ist es ratsam, die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen. Ein offizieller Polizeibericht kann als neutrales Dokument dienen und bei der späteren Klärung der Schuldfrage hilfreich sein.

Unabhängiges Gutachten einholen

Lassen Sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Ein Gutachter kann den Unfallhergang rekonstruieren und möglicherweise Hinweise auf die Schuldfrage liefern. Dies ist besonders wichtig, wenn die Versicherungen zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen.

Rechtsanwalt konsultieren

Bei komplexen Fällen oder wenn die Versicherungen sich nicht einigen können, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Interessen vertreten, die rechtliche Situation einschätzen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Verhandlungen mit den Versicherungen

Treten Sie in Verhandlungen mit den beteiligten Versicherungen. Oft einigen sich die Versicherungen bei unklarer Schuldfrage auf eine Teilung der Haftung. Dies kann zu einer schnelleren Schadensregulierung führen, auch wenn möglicherweise nicht der gesamte Schaden ersetzt wird.

Gerichtliches Verfahren als letzte Option

Sollten alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheitern, bleibt als letzte Möglichkeit der Gang vor Gericht. Ein Richter wird dann anhand der vorliegenden Beweise und Gutachten über die Schuldfrage entscheiden. Bedenken Sie jedoch, dass ein Gerichtsverfahren zeit- und kostenintensiv sein kann.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage verwickelt sind, ist es wichtig, ruhig und überlegt vorzugehen. Vermeiden Sie vorschnelle Schuldzuweisungen oder -anerkenntnisse am Unfallort. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf die Beweissicherung und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe hinzu. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie Ihre Chancen auf eine faire Schadensregulierung deutlich verbessern.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Beweislast: Die Beweislast legt fest, welche Partei in einem Rechtsstreit die Beweise für ihre Behauptungen erbringen muss. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich: Wer einen Anspruch geltend macht, muss die dafür erforderlichen Tatsachen beweisen. Bei Verkehrsunfällen bedeutet dies, dass der Geschädigte nachweisen muss, dass der Gegner den Unfall verursacht hat. Die Beweislast kann erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang eines Verfahrens haben, wie im Fall Müller gegen Schmidt, wo die Klage mangels Beweisen abgewiesen wurde.
  • Schadensersatz: Schadensersatz ist die finanzielle Kompensation, die eine Person erhält, wenn sie durch das rechtswidrige Verhalten einer anderen Person einen Schaden erlitten hat. Bei Verkehrsunfällen kann dies Reparaturkosten, Wertminderung des Fahrzeugs, Mietwagenkosten, aber auch Schmerzensgeld umfassen. Um Schadensersatz zu erhalten, muss der Geschädigte nachweisen, dass der Schaden durch das Verhalten des anderen verursacht wurde. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden.
  • Mitverschulden: Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte selbst durch sein Verhalten zum Schadenseintritt oder zur Schadenshöhe beigetragen hat. Bei Verkehrsunfällen kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn ein Fahrer die Vorfahrt missachtet oder zu schnell fährt. Das Mitverschulden führt dazu, dass der Schadensersatzanspruch anteilig gekürzt wird. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Grad des Mitverschuldens und kann von einer geringen Reduzierung bis hin zum vollständigen Ausschluss des Anspruchs reichen.
  • Beweissicherung: Die Beweissicherung umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, relevante Informationen und Beweismittel für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sammeln und zu bewahren. Bei Verkehrsunfällen ist sie besonders wichtig, da die Beweislage oft entscheidend für den Ausgang eines Rechtsstreits ist. Zur Beweissicherung gehören das Fotografieren der Unfallstelle und der Schäden, das Sammeln von Zeugenaussagen, die Anfertigung von Skizzen und das Einholen eines polizeilichen Unfallberichts. Je umfassender die Beweissicherung, desto besser die Chancen, Ansprüche durchzusetzen.
  • Haftung: Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit für einen eingetretenen Schaden. Im Verkehrsrecht gilt oft die Gefährdungshaftung, was bedeutet, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für Schäden haftet, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen – unabhängig von einem Verschulden. Diese Haftung kann durch höhere Gewalt oder überwiegendes Verschulden eines anderen ausgeschlossen werden. Bei Verkehrsunfällen ist die Klärung der Haftungsfrage oft komplex und hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
  • Zivilprozess: Ein Zivilprozess ist ein gerichtliches Verfahren zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Bei Verkehrsunfällen kommt es zum Zivilprozess, wenn sich die Beteiligten nicht außergerichtlich einigen können. Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, wonach die Parteien selbst die relevanten Tatsachen und Beweise dem Gericht vorlegen müssen. Der Richter entscheidet dann auf Grundlage der vorgebrachten Beweise. Ein Zivilprozess kann mehrere Instanzen durchlaufen und mehrere Jahre dauern.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht): Diese zentrale Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche. Sie besagt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall geht es darum, ob Herr Schmidt durch sein Fahrverhalten eine solche widerrechtliche Verletzung gegenüber Herrn Müller begangen hat, die ihn schadenersatzpflichtig macht.
  • § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben): Dieser Paragraph betont die Bedeutung von Fairness und Redlichkeit im Rechtsverkehr. Er verpflichtet die Parteien, sich im Rahmen ihrer Rechtsbeziehungen loyal und rücksichtsvoll zu verhalten. Im vorliegenden Fall könnte dieser Grundsatz relevant sein, wenn es darum geht, das Verhalten der Unfallbeteiligten bei der Klärung des Unfallhergangs zu bewerten, insbesondere in Bezug auf die Bereitschaft, zur Aufklärung beizutragen.
  • § 130 StVO (Allgemeine Verkehrsregeln): Diese Vorschrift enthält grundlegende Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer, wie z.B. die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und die Anpassung der Geschwindigkeit an die Verkehrsverhältnisse. Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob einer der Beteiligten gegen diese allgemeinen Verkehrsregeln verstoßen hat und ob dieser Verstoß ursächlich für den Unfall war.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph regelt die Haftungsverteilung, wenn der Geschädigte selbst durch ein fahrlässiges Verhalten zu seinem Schaden beigetragen hat. Im vorliegenden Fall könnte dies relevant sein, wenn Herr Müller beispielsweise durch eine Unaufmerksamkeit oder einen Fahrfehler selbst zum Unfall beigetragen hat. In diesem Fall würde sein Schadensersatzanspruch entsprechend gekürzt.
  • § 142 ZPO (Beweislast): Diese Vorschrift der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt, dass grundsätzlich derjenige die Beweislast trägt, der sich auf eine Tatsache beruft, um daraus Rechte herzuleiten. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass Herr Müller als Kläger den Beweis dafür erbringen muss, dass Herr Schmidt den Unfall verursacht hat. Gelingt ihm dies nicht, muss seine Klage abgewiesen werden.

Das vorliegende Urteil

LG Essen – Az.: 5 O 127/13 – Urteil vom 22.12.2014


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…

 

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 10.181,83 €.

Tatbestand

Der Kläger macht Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend, der sich am 13.05.2013 auf dem Parkplatz der Firma B. auf der S.-straße … in E. ereignet haben soll. Am Unfalltag befuhr der Kläger mit seinem BMW 530 i mit dem Kennzeichen … den Parkplatz des Baumarktes. Er wollte über den Parkplatz in den hinteren Bereich fahren, in dem sich ein …-Ladengeschäft befindet. Der Beklagte zu 1) hatte sich am Unfalltag einen Transporter der Firma S. Autovermietung, einen Mercedes Sprinter, mit dem Kennzeichen … ausgeliehen. Der Transporter war bei der Beklagten zu 2. Haftpflichtversichert.

Der Beklagte zu 1. hatte dieses Fahrzeug in einer Parklücke, rechtwinklig zur Zufahrtstraße des Klägers, eingeparkt.

Der Kläger behauptet, der Beklagte zu 1) sei plötzlich rückwärtsfahrend aus der Parkbucht herausgefahren, ohne auf sein, des Klägers, Fahrzeug zu achten. Dabei sei es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge gekommen.

Unstreitig haben die Parteien die Polizei verständigt, die den Beklagten zu 1) mit einem Verwarngeld von 30,00 € belegt hat, das dieser sogleich bezahlte.

Der Kläger behauptet weiter, bei dem Unfall seien an seinem Fahrzeug beide Türen auf der rechten Seite, der Kotflügel vorne rechts und die Seitenwand hinten rechts beschädigt worden. Die genannten Bauteile seien jeweils eingedrückt gewesen.

Der Kläger holte ein Gutachten des Sachverständigen C. K. ein. Dieser beziffert die Reparaturkosten in seinem Gutachten mit netto 7.519,66 €. Ferner ermittelte der Sachverständige eine Wertminderung des Fahrzeugs in Höhe von 950,00 €. Die Sachverständigenkosten betrugen 1.015,67 €. In der Folgezeit ließ der Kläger das Fahrzeug reparieren, es erfolgte eine Nachbesichtigung durch den Sachverständigen. Inzwischen ist das Fahrzeug verkauft worden.

Der Kläger macht folgenden Schaden geltend:

Reparaturkosten netto laut Gutachten 7.519,66 €

Wertminderung 950,00 €

Sachverständigenkosten 1.015,67 €

Allgemeine Unkostenpauschale 25,00 €

Nutzungsausfall für 8,5 Tage à 79,00 € 671,50 €

Gesamtschaden: 10.181,83 €

Ferner beansprucht der Kläger Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten, die er mit 837,52 € beziffert.

Der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 10.181,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2013 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Kosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 837,52 € freizustellen.

Der Beklagte zu 1) ist anwaltlich nicht vertreten, er hat keinen Antrag gestellt.

Die Beklagte zu 2) ist dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten zu 1) im Wege der Nebenintervention beigetreten.

Sie beantragt, die Klage abzuweisen.

Sie bestreitet zunächst, dass der Verkehrsunfall sich überhaupt ereignet hat, des Weiteren, falls dies der Fall gewesen sein sollte, dass er sich in der geschilderten Art und Weise zugetragen habe. Jedenfalls, so behauptet die Beklagte, handele es sich um einen manipulierten Verkehrsunfall.

Hierzu trägt die Beklagte zu 2) folgende Indizien vor:

Die beteiligten Fahrzeuge seien typisch für ein manipuliertes Unfallgeschehen. Auf Seiten des Klägers sei ein hochwertiges Fahrzeug beteiligt gewesen, das in erheblichem Umfang beschädigt worden sei. Auf Seiten des Beklagten sei demgegenüber ein Mietfahrzeug beteiligt gewesen, für das sogar eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung vereinbart gewesen sei. Aus technischer Sicht bestünden erhebliche Bedenken gegen den von der Klägerseite behaupteten Unfallablauf. Dieser sei nicht plausibel. Insbesondere sei es nicht plausibel, dass bei dem rückwärtigen Ausfahrvorgang die gesamte Fahrzeugseite des klägerischen Fahrzeugs der Länge nach beschädigt worden sei. Wenn der Kläger, wie er selbst vorgetragen habe, lediglich Schrittgeschwindigkeit gefahren sei, hätte er das aus der Parklücke herausfahrende Beklagtenfahrzeug bemerken und sein Fahrzeug abbremsen müssen. Bei dieser Reaktion wäre lediglich ein punktueller Anstoß in Form einer entsprechenden Eindellung zu erwarten gewesen. Aus technischer Sicht seien die Schäden nur dann erklärbar, wenn das klägerische Fahrzeug nicht abgebremst worden sei. Das Fehlen jeglicher Abwehrreaktion spreche jedoch bereits für ein manipuliertes Unfallgeschehen.

Die Beklagte zu 2) bestreitet, dass die geltend gemachten Schäden auf den behaupteten Verkehrsunfall zurückzuführen sind. Ferner behauptet sie, die am Unfall beteiligten Personen hätten sich gekannt. Dies ergebe sich daraus, dass eine beauftragte Person beim Kläger angerufen habe und den Namen des Beklagten zu 1) genannt habe. Der Kläger habe daraufhin sinngemäß geäußert: „Alles klar, den kenne ich auch, das ist ein etwas dickerer Mann“. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers passten in das Bild eines manipulierten Verkehrsunfalls. So habe der Kläger im Jahr 2007 das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Am 03.04.2013 sei ihm eine Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Vermögensverhältnisse des Klägers seien ungeordnet. Es sei bemerkenswert, dass er sich sogleich nach Erlass der Restschuldbefreiung ein hochwertiges Fahrzeug zugelegt habe. Schließlich passe auch in das Bild, dass der Kläger seinen Ersatzanspruch rein fiktiv abrechne.

Wegen weiterer von der Beklagten zu 2) vorgetragener Indizien wird auf den Inhalt des Schriftsatzes vom 19.11.2013 verwiesen.

Das Gericht hat den Kläger und den Beklagten zu 1) als Partei angehört und im Übrigen Beweis erhoben durch uneidliche Vernehmung der Zeugin S. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme und der Parteianhörung wird auf die Sitzungsniederschrift vom 19. März 2014 verwiesen.

Ferner hat das Gericht ein verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. Wegen des Ergebnisses wird auf das Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. B. O. vom 15.10.2014 verwiesen.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist unbegründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagten keine Schadensersatzansprüche aufgrund des behaupteten Unfallgeschehens gemäß §§ 18 Abs. 1 StVG, 823 Abs.1 BGB, 115 VVG.

Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob bereits aufgrund der von der Beklagten zu 2. vorgetragenen Indizien von einem „gestellten“ Unfall auszugehen ist. Denn die Klage scheitert bereits deshalb, weil die vom Kläger abgegebene Unfallschilderung nicht bewiesen, sondern im Gegenteil durch das Gutachten des Sachverständigen widerlegt ist. Damit liegt ein „So-nicht-Unfall“ vor (vgl. z.B. OLG Hamm, 20 U 228/03, juris; KG Berlin, 12 U 56/09, juris) mit der Konsequenz, dass die Klage abzuweisen ist, weil die Schadensverursachung nicht nachgewiesen ist.

Die vom Kläger abgegebene Unfallschilderung lässt sich mit den festgestellten Unfallschäden am Klägerfahrzeug nicht in Einklang bringen. Nach dem überzeugenden Sachverständigengutachten des Sachverständigen Ostendorf ist das am Klägerfahrzeug festgestellte Schadensbild nämlich bei einem Bremsvorgang und einem Ausweichmanöver, die der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 19.03.2014 geschildert hat, nicht zu erklären. Der Sachverständige führt aus, dass bei einem Bremsvorgang des Klägers ein höhenmäßiger Versatz der Kratzspuren von dem vorderen zum hinteren Bereich des Fahrzeugs vorliegen müsste, weil bei einem Bremsvorgang die Vorderachse eintaucht bzw. die Hinterachse anhebt. Ein derartiger Spurenknick sei aber nicht feststellbar. Auch sei nicht feststellbar, dass der Kläger dem Beklagtenfahrzeug ausgewichen sei. Denn auch in diesem Fall würde sich kein gleichbleibendes Spurenbild von vorne nach hinten zeigen. Ein solches liege aber nach den vorgelegten Fotos vor, auch die Deformationstiefe ändere sich in den Spuren nicht, wie es zu erwarten gewesen wäre, wenn der Kläger ein Ausweichmanöver gefahren wäre.

Im Übrigen ist auch die Beschädigungsspur in einer Länge von insgesamt ca. 3,2 Metern nach dem Sachverständigengutachten mit der Unfallschilderung des Klägers nicht in Einklang zu bringen. Hierzu führt der Sachverständige aus, dass der Kläger bei einer zugrunde gelegten Ausgangsgeschwindigkeit von 10 bis 15 km/h das Fahrzeug innerhalb von längstens 1,2 Metern hätte zum Stillstand bringen müssen. Nach dem Schadensbild muss er aber 3,2 Meter am Beklagtenfahrzeug vorbeigeschrammt sein.

Das Gericht hat keine Bedenken, dem Gutachten zu folgen, weil die Ausführungen nachvollziehbar und einleuchtend sind. Im Übrigen ist bereits in der mündlichen Verhandlung die Frage aufgetaucht, warum auf der gesamten rechten Seite des Klagefahrzeugs Schäden aufgetreten sein sollen. Dieses konnten weder der Kläger noch der Beklagte zu 1. plausibel beantworten.

Soweit der Kläger in seiner Stellungnahme zum Gutachten (Schriftsatz vom 17.11.2014) nunmehr geltend macht, dass aufgrund des schnellen Unfallgeschehens möglicherweise Erinnerungslücken aufgetaucht seien, die eine exakte Schilderung durch ihn nicht mehr möglich machten, ist dem nicht mehr nachzugehen. Es ist Sache des Klägers als Anspruchsteller, den Schadenshergang plausibel zu machen. Der Kläger versucht offensichtlich mit seiner neuen Schadensschilderung, nämlich einer verspäteten Bremsreaktion, seinen Vortrag dem Ergebnis des Gutachtens anzupassen. Auch soweit der Kläger jetzt erstmals schildert, der Beklagte zu 1) sei schräg versetzt gegen sein Fahrzeug gefahren, ist dem nicht mehr nachzugehen. Es handelt sich letztlich um eine Spekulation, die der Kläger anstellt, um das Ergebnis des Gutachtens zu rechtfertigen. Der Kläger hatte im Rahmen seiner Parteianhörung ausreichend Zeit, seine Sicht der Dinge darzulegen und den Unfall so zu schildern, wie er sich zugetragen hatte. Eine erneute Parteianhörung des Klägers ist daher nicht mehr geboten.

Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 709 ZPO.


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