Erleidet ein Fahrzeugführer aufgrund eines Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsion und wird er aufgrund seiner Verletzung einmalig ärztlich behandelt ohne das eine Arbeitsunfähigkeit bestand steht ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von mind. 300,00 Euro zu (OLG München, Urteil vom 26.04.2013, Az: 10 U 4938/12).
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