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Verkehrsunfall – Ermittlung Wiederbeschaffungswert des Schadensfahrzeugs

Nach einem Crash im Saarland entbrannte ein erbitterter Streit um die Frage: Wie viel ist ein gebrauchtes Motorrad wirklich wert, wenn es nur noch Schrott ist? Ein Unfallopfer kämpfte vor Gericht um jeden Euro, um den wahren Wert seiner zerstörten Maschine zu beweisen – ein nervenaufreibender Kampf gegen die Versicherung.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 95/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Saarbrücken
  • Datum: 13.06.2024
  • Aktenzeichen: 13 S 95/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Begehrt Schadensersatz von der Beklagten aus einem Verkehrsunfallereignis.
    • Beklagte: Wird vom Kläger auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger fordert von der Beklagten restlichen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 22.03.2022.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Höhe des der Kläger zustehenden Schadensersatzes.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis wurde auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 460,25 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
  • Folgen: Der Kläger erhält einen Teil seines geforderten Schadensersatzes, trägt aber auch einen Teil der Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wurde zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall und strittiger Fahrzeugschaden: Gericht muss Wiederbeschaffungswert ermitteln

Motorradunfall auf deutscher Straße, beschädigte Maschine kollidiert mit Auto, sichtbare Schäden und Scherben.
Wiederbeschaffungswert bei Verkehrsunfällen | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Verkehrsunfall im Saarland wurde zum juristischen Streitfall, bei dem es um die Höhe des Schadensersatzes für ein Motorrad ging. Das Landgericht Saarbrücken musste in zweiter Instanz ein Urteil fällen, nachdem ein Unfallgeschädigter und eine Versicherung sich nicht über den korrekten Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs einigen konnten. Im Kern ging es darum, wie der Wert eines gebrauchten Motorrads nach einem Totalschaden korrekt ermittelt wird.

Unfallhergang unstrittig – Streit um die Schadenhöhe beim Motorrad

Der Unfall ereignete sich bereits am 22. März 2022. Die Schuldfrage war schnell geklärt, die Versicherung des Unfallverursachers, die Beklagte im Prozess, übernahm die Haftung. Das Motorrad des Klägers wurde bei dem Unfall jedoch so schwer beschädigt, dass es sich um einen Totalschaden handelte. Ein Restwert von 3.000 Euro für das beschädigte Motorrad wurde ermittelt und ist unstrittig.

Gutachten des Klägers vs. Versicherungseinschätzung zum Wiederbeschaffungswert

Nach dem Unfall holte der Kläger ein eigenes Schadensgutachten ein. Dieses bezifferte den Gesamtschaden auf 7.373,18 Euro. Die Versicherung zahlte daraufhin zunächst 5.597,93 Euro und später weitere 700 Euro. Uneinigkeit bestand jedoch weiterhin hinsichtlich des sogenannten Wiederbeschaffungswertes. Der Kläger forderte weitere 900 Euro für den Fahrzeugschaden, da er den Wiederbeschaffungswert seines Motorrads auf 8.600 Euro schätzte. Die Versicherung hingegen war der Ansicht, dass ein Wert von 7.700 Euro angemessen sei.

Klage vor dem Amtsgericht und erneute Begutachtung des Fahrzeugwerts

Da keine Einigung erzielt werden konnte, zog der Kläger vor das Amtsgericht Saarlouis. Dort beantragte er die Zahlung weiterer 1.775,25 Euro Schadensersatz. Das Amtsgericht beauftragte daraufhin einen gerichtlichen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieser sollte den Wiederbeschaffungswert des Motorrads zum Zeitpunkt Januar 2023 ermitteln.

Gerichtlicher Gutachter ermittelt Wiederbeschaffungswert von 8.050 Euro

Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam in seinem Gutachten vom 28. Januar 2023 zu dem Ergebnis, dass der Wiederbeschaffungswert des Motorrads 8.050 Euro beträgt. Das Amtsgericht folgte im Wesentlichen dieser Einschätzung und verurteilte die Versicherung zur Zahlung von weiteren 224,25 Euro. Dieser Betrag setzte sich aus restlichem Sachschaden, Abschleppkosten und einer Kostenpauschale zusammen.

Berufung zum Landgericht: Kläger fordert höhere Entschädigung

Der Kläger war mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht vollständig zufrieden und legte Berufung beim Landgericht Saarbrücken ein. Er verfolgte weiterhin seine Forderung nach einem höheren Schadensersatz, insbesondere hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes seines Motorrads. In der Berufungsinstanz ging es vor allem um die Frage, welcher Wert für die Berechnung des Schadensersatzes maßgeblich ist und wie dieser Wert korrekt zu ermitteln ist.

Landgericht Saarbrücken bestätigt im Wesentlichen das Urteil des Amtsgerichts

Das Landgericht Saarbrücken wies die Berufung des Klägers jedoch größtenteils zurück und bestätigte im Kern das Urteil des Amtsgerichts. Das Gericht folgte dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen und sah den Wiederbeschaffungswert von 8.050 Euro als zutreffend an. Damit wurde die Versicherung zur Zahlung eines weiteren Betrags von 460,25 Euro verurteilt, wobei bereits geleistete Zahlungen berücksichtigt wurden.

Zinsansprüche und Kostenverteilung im Urteil des Landgerichts

Das Landgericht entschied auch über die Zinsansprüche des Klägers und die Verteilung der Verfahrenskosten. Die Versicherung muss Zinsen auf verschiedene Teilbeträge des Schadensersatzes zahlen, jeweils ab unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Kläger und Beklagter aufgeteilt, wobei der Kläger einen größeren Teil der Kosten tragen muss, da seine Berufung nur teilweise erfolgreich war. In erster Instanz trug die Beklagte 43 Prozent und der Kläger 57 Prozent der Kosten, in zweiter Instanz verschob sich das Verhältnis zu 28 Prozent für die Beklagte und 72 Prozent für den Kläger.

Revision zugelassen: Weiterer Gang vor das Oberlandesgericht möglich

Interessant ist, dass das Landgericht Saarbrücken die Revision zum Oberlandesgericht zugelassen hat. Dies bedeutet, dass der Fall möglicherweise noch nicht endgültig abgeschlossen ist und der Kläger die Möglichkeit hat, das Urteil des Landgerichts durch das Oberlandesgericht überprüfen zu lassen. Die Zulassung der Revision deutet darauf hin, dass das Landgericht die Rechtsfrage des Wiederbeschaffungswertes in solchen Fällen als grundsätzlich bedeutsam ansieht.

Bedeutung des Urteils für Betroffene von Verkehrsunfällen

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung der korrekten Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bei Verkehrsunfällen mit Totalschaden. Für Unfallgeschädigte ist es entscheidend zu wissen, wie dieser Wert ermittelt wird und welche Rechte sie haben, wenn sie mit der Einschätzung der Versicherung nicht einverstanden sind. Das Urteil zeigt, dass Gerichte in solchen Fällen häufig auf unabhängige Sachverständigengutachten zurückgreifen, um den tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs zu ermitteln.

Betroffene sollten sich nicht scheuen, die Einschätzung der Versicherung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls ein eigenes Gutachten einzuholen. Auch die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung besteht, um eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. Die Zulassung der Revision in diesem Fall könnte zudem zu einer weiteren Klärung der Rechtslage im Bereich der Schadensermittlung bei Verkehrsunfällen führen und somit zukünftigen Fällen zugutekommen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Entschädigung für ein Fahrzeug nach einem Unfall der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls maßgeblich ist, nicht zum späteren Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung. Für Geschädigte bedeutet dies, dass sie zeitnah nach einem Unfall den Fahrzeugwert dokumentieren sollten, da ein durch Verfahrensverzögerungen bedingter Wertverlust nicht zu ihren Lasten gehen darf. Die Entscheidung zeigt zudem, wie wichtig unabhängige Gutachten zur Wertermittlung sind und dass bei Streitigkeiten über den Wiederbeschaffungswert häufig Teilzahlungen der Versicherung erfolgen, während über den Restbetrag prozessiert wird.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Motorradfahrer nach einem Verkehrsunfall beim Thema Schadensersatzforderung

Nach einem Motorradunfall kann es schnell zu Streitigkeiten mit der Versicherung über die Höhe des Schadensersatzes kommen, insbesondere wenn es um die Bewertung des beschädigten Motorrads geht. Um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten. Diese Tipps helfen Ihnen, sich im Schadensfall richtig zu verhalten und Ihre Rechte zu wahren.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Beweise sichern und Wert dokumentieren

Sichern Sie nach einem Unfall sofort alle relevanten Beweise, die den Wert Ihres Motorrads belegen können. Dazu gehören Fotos vom Zustand des Motorrads vor dem Unfall, Kaufvertrag, Rechnungen für Wartung und Reparaturen sowie gegebenenfalls Wertgutachten. Je besser Sie den Zustand und Wert vor dem Schaden dokumentieren, desto stärker ist Ihre Position gegenüber der Versicherung.

Beispiel: Machen Sie regelmäßig Fotos von Ihrem Motorrad, bewahren Sie alle Werkstattrechnungen sorgfältig auf und lassen Sie bei älteren, aber wertvollen Maschinen gegebenenfalls ein Wertgutachten erstellen.

⚠️ ACHTUNG: Versäumen Sie nicht, den Zustand des Motorrads direkt nach dem Unfall zu dokumentieren, bevor Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen werden.


Tipp 2: Eigenes Schadensgutachten einholen

Wenn die Versicherung ein Schadensgutachten in Auftrag gibt, welches den Schaden an Ihrem Motorrad Ihrer Meinung nach zu niedrig bewertet, haben Sie das Recht, ein eigenes, unabhängiges Schadensgutachten auf Ihre Kosten in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten kann als Gegengutachten dienen und Ihre Position im Streitfall erheblich stärken.

⚠️ ACHTUNG: Sprechen Sie die Beauftragung eines eigenen Gutachters im Zweifel vorher mit einem Rechtsanwalt ab, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme durch die Versicherung im Rahmen des Schadensersatzes möglich ist.


Tipp 3: Restwertangebote kritisch prüfen

Die Versicherung wird bei einem Totalschaden den Restwert Ihres Motorrads ermitteln und diesen vom Wiederbeschaffungswert abziehen. Prüfen Sie das Restwertangebot der Versicherung genau. Holen Sie im Zweifel selbst Vergleichsangebote ein, um sicherzustellen, dass der Restwert realistisch und nicht zu niedrig angesetzt ist. Ein zu niedriger Restwert mindert Ihren Schadensersatzanspruch unnötig.

Beispiel: Recherchieren Sie online auf einschlägigen Verkaufsportalen nach vergleichbaren Motorrädern mit ähnlichem Schaden, um den Restwert realistisch einschätzen zu können.


Tipp 4: Hartnäckig bleiben und Rechtsbeistand suchen

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung mit einem zu geringen Schadensersatz abspeisen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Ansprüche nicht angemessen berücksichtigt werden, bleiben Sie hartnäckig und scheuen Sie sich nicht, rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Verkehrsrecht zu suchen. Dieser kann Ihre Rechte professionell vertreten und Ihnen helfen, den vollen Schadensersatz durchzusetzen.

⚠️ ACHTUNG: Warten Sie nicht zu lange, um einen Anwalt einzuschalten, insbesondere wenn die Kommunikation mit der Versicherung schwierig ist oder Fristen drohen.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Ein häufiger Fallstrick ist die Annahme eines zu niedrigen Angebots der Versicherung aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit über die eigenen Rechte. Zudem kann die Beweislast für den Wert eines gebrauchten Motorrads im Streitfall eine Herausforderung darstellen. Besonders bei älteren oder individuell umgebauten Motorrädern kann es schwierig sein, den tatsächlichen Wert nachzuweisen.

Checkliste: Schadensersatzforderung nach Motorradunfall

  • Beweise für den Motorradwert (Kaufvertrag, Wartung, Fotos) sichern
  • Unfallschaden am Motorrad detailliert dokumentieren (Fotos, ggf. Zeugen)
  • Versicherung den Schaden melden und Gutachten anfordern
  • Versicherungsangebot prüfen und ggf. eigenes Gutachten einholen
  • Restwertangebot kritisch hinterfragen und vergleichen
  • Bei Streitigkeiten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren

Benötigen Sie Hilfe?

Unklare Schadensbewertung nach dem Verkehrsunfall?

In Fällen, in denen der Wiederbeschaffungswert von Fahrzeugen strittig ist, ergeben sich oft komplexe Fragestellungen. Unterschiedliche Bewertungsansätze und die Notwendigkeit, unabhängige Gutachten zu berücksichtigen, können zu erheblicher Unsicherheit führen, insbesondere wenn bereits gerichtliche Entscheidungen als Orientierung dienen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren Einzelfall präzise zu analysieren und die relevanten Aspekte sachgerecht zu beurteilen. Mit einer klaren und verständlichen Beratung helfen wir Ihnen, Ihre Rechte im Schadensersatzverfahren fundiert zu verstehen und zielführende Lösungswege zu erarbeiten.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau bedeutet der Wiederbeschaffungswert bei einem Verkehrsunfall?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um nach einem Unfall ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben, das dem beschädigten Auto in Art, Güte und Funktion entspricht. Dieser Wert bezieht sich auf den aktuellen Marktwert eines vergleichbaren Gebrauchtwagens zum Zeitpunkt des Unfalls und nicht auf den ursprünglichen Neupreis des Fahrzeugs.

Abgrenzung zu anderen Werten:

  • Zeitwert: Dieser gibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall an, berücksichtigt jedoch nicht die Kosten für eine Wiederbeschaffung. Er ist oft niedriger als der Wiederbeschaffungswert.
  • Neuwert: Dies ist der Preis für den Kauf eines neuen Fahrzeugs desselben Typs und mit vergleichbarer Ausstattung. Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel unter dem Neuwert, da er sich auf Gebrauchtfahrzeuge bezieht.
  • Restwert: Dies ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug nach dem Unfall noch hat. Er wird von der Versicherung abgezogen, um die Auszahlungssumme zu berechnen.

Praktische Bedeutung:

Der Wiederbeschaffungswert ist entscheidend, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall, Diebstahl oder ein Naturereignis stark beschädigt wurde. Er hilft dabei, festzustellen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob es besser ist, das Fahrzeug durch ein gleichwertiges zu ersetzen.


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Wie wird der Wiederbeschaffungswert nach einem Unfall ermittelt?

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs nach einem Unfall wird in der Regel durch einen unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen ermittelt. Dieser Wert gibt an, wie viel ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Die Berechnung berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall.

Ein wichtiger Aspekt bei der Ermittlung ist die regionale Preisgestaltung auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Listen wie die Schwacke-Liste dienen als Anhaltspunkte, bieten jedoch keine exakte Grundlage für die Berechnung. Der Wiederbeschaffungswert ist in der Regel 20 bis 25 Prozent höher als der Zeitwert des Fahrzeugs, da er auch die Händlermarge einschließt.

Wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, wird die Versicherung in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen. Der Restwert ist der Betrag, für den das beschädigte Fahrzeug verkauft werden kann.


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Was kann ich tun, wenn ich mit dem von der Versicherung genannten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit dem von der Versicherung genannten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden sind, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Einholung eines eigenen Gutachtens: Sie können ein unabhängiges Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten dient als Beweismittel und kann Ihre Ansprüche stärken. Es ist wichtig, dass das Gutachten von einem unabhängigen Experten erstellt wird, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  2. Verhandlung mit der Versicherung: Versuchen Sie, mit der Versicherung zu verhandeln und die Differenzen zu klären. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente und Gutachten bereit haben, um Ihre Argumente zu untermauern.
  3. Einschaltung eines Anwalts: Wenn die Verhandlungen mit der Versicherung nicht erfolgreich sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die notwendigen Schritte zu koordinieren.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie sich nicht mit der ersten Einschätzung der Versicherung zufriedengeben müssen. Sie haben das Recht, diese zu hinterfragen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein unabhängiges Gutachten und rechtliche Unterstützung können dabei helfen, Ihre Interessen zu schützen.


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Welche Rolle spielt ein Gutachten bei der Festlegung des Wiederbeschaffungswertes?

Ein Gutachten spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeugs nach einem Unfall. Es dient als objektive Bewertung des Fahrzeugs und bildet die Grundlage für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Ein unabhängiger Gutachter wird beauftragt, um den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall zu bestimmen, indem er verschiedene Faktoren wie den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs, die Ausstattung, die Laufleistung und regionale Preisunterschiede berücksichtigt.

Arten von Gutachten

Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, darunter Kurzgutachten und ausführliche Gutachten. Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und kostengünstige Einschätzung, während ein ausführliches Gutachten detailliertere Informationen liefert und oft bei komplexeren Schäden erforderlich ist. Die Wahl des Gutachtentyps hängt von der Art des Schadens und den Anforderungen der Versicherung ab.

Vor- und Nachteile

  • Vorteile: Ein Gutachten bietet eine unabhängige und objektive Bewertung, die sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherung transparent und nachvollziehbar ist. Es hilft, Streitigkeiten über den Wiederbeschaffungswert zu vermeiden.
  • Nachteile: Die Kosten für ein Gutachten können erheblich sein, insbesondere wenn ein ausführliches Gutachten erforderlich ist. Zudem kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gutachter und der Versicherung kommen, was gegebenenfalls gerichtliche Schritte erfordert.

Praktische Bedeutung

Für Sie als Geschädigten bedeutet ein Gutachten, dass Sie eine faire und transparente Bewertung Ihres Fahrzeugs erhalten. Es hilft Ihnen, den Wiederbeschaffungswert korrekt zu bestimmen und sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Totalschadens eine angemessene Entschädigung erhalten. Wenn Sie mit dem ermittelten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden sind, können Sie einen eigenen Gutachter beauftragen, um eine alternative Bewertung zu erhalten.


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Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich Ansprüche im Zusammenhang mit dem Wiederbeschaffungswert geltend mache?

Wenn Sie Ansprüche im Zusammenhang mit dem Wiederbeschaffungswert, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, geltend machen möchten, sollten Sie sich über die relevanten Verjährungsfristen im Klaren sein. Diese Fristen bestimmen, wie lange Sie Zeit haben, um Ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen.

Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnten.

Es gibt jedoch absolute Verjährungsfristen, die unabhängig von Ihrer Kenntnis gelten. Für sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht auf Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, endet die Verjährung spätestens nach zehn Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen, um keine Rechte zu verlieren. Verjährungsfristen können komplex sein, und es ist hilfreich, sich über die spezifischen Umstände Ihres Falls zu informieren.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag, den ein Geschädigter nach einem Unfall benötigt, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu erwerben. Er bezeichnet den regionalen Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs gleichen Typs, Alters, Ausstattung und Zustands zum Unfallzeitpunkt. Gemäß § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Wiederbeschaffungswert die maßgebliche Grundlage für die Schadensberechnung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Beispiel: Ein fünf Jahre altes Motorrad der Marke BMW mit 30.000 km Laufleistung wird bei einem Unfall zerstört. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis, zu dem der Geschädigte ein vergleichbares BMW-Motorrad gleichen Baujahrs und ähnlicher Laufleistung in seiner Region kaufen könnte – etwa 8.500 Euro.


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Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert (abzüglich des Restwerts) übersteigen oder mindestens 130% des Wiederbeschaffungswerts erreichen. Man unterscheidet zwischen wirtschaftlichem Totalschaden (Reparatur unwirtschaftlich) und technischem Totalschaden (Reparatur technisch nicht möglich). Die rechtliche Grundlage bildet § 251 BGB, wonach der Schädiger bei unverhältnismäßigen Reparaturkosten nur Wertersatz schuldet.

Beispiel: Ein Motorrad hat einen Wiederbeschaffungswert von 5.000 EUR und einen Restwert von 1.000 EUR. Die Reparaturkosten betragen 4.500 EUR. Da die Reparaturkosten den Differenzbetrag (4.000 EUR) übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.


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Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Kompensation von Vermögensnachteilen, die einem Geschädigten durch rechtswidriges Handeln eines Schädigers entstanden sind. Es basiert primär auf den §§ 249 ff. BGB und folgt dem Grundsatz der Naturalrestitution – der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Bei Verkehrsunfällen gelten zusätzlich Sonderregeln wie die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG.

Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte nicht nur Ersatz für den Fahrzeugschaden verlangen, sondern auch für weitere Folgekosten wie Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall.


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz, mit dem eine erneute Überprüfung der Sach- und Rechtslage erreicht werden kann. Es ermöglicht eine zweite vollständige Tatsacheninstanz, in der neue Beweismittel vorgebracht werden können. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 511 bis 541 ZPO (Zivilprozessordnung). Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Beispiel: Nachdem das Amtsgericht dem Unfallgeschädigten nur einen Teil des geforderten Schadensersatzes zugesprochen hatte, legte dieser Berufung beim Landgericht ein, um eine höhere Entschädigung zu erstreiten.


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Restwert

Der Restwert bezeichnet den Verkehrswert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall. Er stellt den Betrag dar, der beim Verkauf des Unfallfahrzeugs erzielt werden kann. Bei der Schadensregulierung wird dieser Wert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um die tatsächliche Ersatzleistung zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgt häufig durch Sachverständige, die den Wert auf Basis realer Ankaufsangebote von Restwerthändlern bestimmen.

Beispiel: Ein Motorrad hat nach einem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 6.000 EUR und einen Restwert von 1.500 EUR. Der Geschädigte erhält bei einem wirtschaftlichen Totalschaden als Schadensersatz 4.500 EUR und kann zusätzlich das beschädigte Fahrzeug für 1.500 EUR veräußern.


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Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen. Anders als beim technischen Totalschaden wäre eine Reparatur technisch zwar möglich, wirtschaftlich jedoch unvernünftig. Nach § 249 Abs. 2 BGB besteht der Ersatzanspruch dann in Höhe der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Beispiel: Ein Motorrad hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 EUR und nach dem Unfall einen Restwert von 2.000 EUR. Die Reparaturkosten betragen 9.000 EUR. Da diese die Differenz von 8.000 EUR übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und der Geschädigte erhält 8.000 EUR Ersatz.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 249 Abs. 2 BGB: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, wobei bei Beschädigung einer Sache der Geschädigte statt der Naturalrestitution auch den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger hat Anspruch auf Schadensersatz, da sein Motorrad bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Anstatt der Reparatur kann er den Wiederbeschaffungswert des Motorrads geltend machen, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.
  • § 251 Abs. 2 BGB: Soweit die Herstellung des ursprünglichen Zustandes unmöglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend oder unverhältnismäßig ist, kann der Gläubiger Geldersatz verlangen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da das Motorrad des Klägers einen Totalschaden erlitten hat, ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unvernünftig. Daher ist die Zahlung des Wiederbeschaffungswertes als Geldersatz angemessen, um den Schaden auszugleichen.
  • § 286 BGB und § 288 BGB (Verzug und Verzugszinsen): Befindet sich der Schuldner in Verzug, so hat er dem Gläubiger den Verzugsschaden zu ersetzen, wobei Geldschulden während des Verzugs zu verzinsen sind. Der Verzugszins beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte war mit der Schadensregulierung in Verzug, daher hat das Gericht dem Kläger Zinsen auf die ausstehenden Beträge zugesprochen, um den finanziellen Nachteil durch die verzögerte Zahlung auszugleichen.
  • Unkostenpauschale im Schadensersatzrecht: Bei Verkehrsunfällen wird üblicherweise eine sogenannte Unkostenpauschale gewährt, um allgemeine, unfallbedingte Aufwendungen des Geschädigten zu pauschalieren, ohne dass es eines Einzelnachweises bedarf. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat dem Kläger eine Unkostenpauschale zugesprochen, um kleinere, typische Kosten wie Telefonate oder Porto im Zusammenhang mit dem Unfall unbürokratisch zu entschädigen, auch wenn diese nicht einzeln belegt wurden.
  • § 91 ZPO (Kosten des Rechtsstreits): Die Kosten des Rechtsstreits sind grundsätzlich von der unterliegenden Partei zu tragen. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen werden die Kosten verhältnismäßig geteilt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Kläger und die Beklagte jeweils nur teilweise obsiegt haben, wurden die Kosten des Rechtsstreits zwischen ihnen aufgeteilt, entsprechend dem Verhältnis ihres Erfolgs bzw. Misserfolgs im Prozess.

Das vorliegende Urteil


LG Saarbrücken – Az.: 13 S 95/23 – Urteil vom 13.06.2024


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