In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. Arbeitnehmer; Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten; Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen; Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen; Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen; Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten versichert. Versicherte Unfälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung zeitlich begrenzte, von außen auf den […]