Ansprüche des Geschädigten nach Verkehrsunfall Der Geschädigte trägt für die ihm entstandenen Schäden die Darlegungs- und Beweislast. Dieser Grundsatz ergibt sich für den Bereich der Kraftfahrzeugschäden aus § 3 Nr. 7 PflVersG. 2. Heilungskosten: Der ersatzpflichtige Personenschaden umfaßt auch die Heilungskosten. Grundsätzlich stellen sämtliche Arzt‑ und Behandlungskosten, die durch den Unfall entstanden sind, ausgleichspflichtige Schadenspositionen dar. Die entstandenen Heilungskosten werden zunächst von einer bestehenden Krankenversicherung gezahlt, auf die die Schadensersatzansprüche im Umfang der Leistung übergehen. […]