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Schmerzensgeld für HWS-Syndrom und Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall

Erleidet man aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsion sowie diverse Prellungen und heilen diese Verletzungen spätestens nach 3 Monaten folgenlos aus, so hat man gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 2.000,00 Euro. Besteht aufgrund des Unfalls eine Verminderung der Haushaltsführungsfähigkeit für 2 Wochen von 100 %, weiteren 2 Wochen von 60 % und weiteren 2 Wochen von 20 %, so hat man gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens in Höhe von 900,00 Euro (OLG München, Urteil vom 26.10.2012, Az.: 10 U 4531/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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