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Kreuzungsunfall – Haftungsverteilung

An einer Regensburger Kreuzung kracht es zwischen einem VW Tiguan und einem Toyota Yaris – beide Fahrer müssen für den Schaden geradestehen. Obwohl der Toyota-Fahrer eigentlich Vorfahrt hatte, sah ihn das Landgericht Regensburg mitverantwortlich für den Unfall, da er die Gefahr hätte erkennen müssen. Nun müssen beide Autofahrer die Kosten für den Schaden teilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Regensburg
  • Datum: 14.03.2024
  • Aktenzeichen: 73 O 1463/23
  • Verfahrensart: Zivilverfahren (Verkehrsunfall mit Schadensersatzforderung)
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines VW Tiguan, vertreten durch eine Zeugin, der Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass der Unfall durch die Beklagte zu 1) verursacht wurde, die ihm die Vorfahrt nahm.
  • Beklagte zu 1): Fahrer eines Toyota Yaris, der haftpflichtversichert bei der Beklagten zu 2) war. Sie behauptet, die Vorfahrt korrekt beachtet zu haben und sieht keine Schuld auf ihrer Seite.
  • Beklagte zu 2): Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs von Beklagte zu 1), lehnt die geforderte Schadensersatzzahlung ab.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Am 08.02.2023 kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Kläger-Pkw und dem von der Beklagten zu 1) gesteuerten Pkw. Der Kläger-Pkw bog nach links ab, während der Beklagten-Pkw nach rechts abbog. Es entstand ein Sachschaden am Kläger-Pkw, den der Kläger ersetzt haben möchte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, wer für den Verkehrsunfall verantwortlich ist und in welchem Umfang eine Schadensersatzzahlung zu leisten ist – insbesondere die Beachtung der Vorfahrtsregeln (§ 9 Abs. 4 S. 1 StVO) und die gefahrene Geschwindigkeit beider Parteien.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten zu 1) und 2) haften gesamtschuldnerisch zu 50 % für den Schaden in Höhe von 4.278,79 EUR sowie 540,50 EUR für außergerichtliche Anwaltskosten. Der Zinsanspruch besteht ab dem 07.07.2023.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass beide Parteien fahrlässig gehandelt haben. Der Kläger-Pkw hätte Vorfahrt gewähren müssen, der Beklagten-Pkw hätte jedoch ebenfalls achtsamer sein müssen. Aufgrund der gegenseitigen Schuld wurde eine hälftige Haftungsverteilung vorgenommen.
  • Folgen: Beide Parteien tragen die Verfahrenskosten entsprechend der Haftungsquote. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Haftungsverteilung bei Kreuzungsunfällen: Ein Fall zeigt rechtliche Herausforderungen auf

Kreuzungsunfälle zählen zu den häufigsten Verkehrsunfällen und bringen oft komplexe rechtliche Fragen mit sich. Im Fokus steht dabei die Haftungsverteilung, die entscheidend für die Schuldfrage ist. Verschiedene Faktoren wie die Unfallursache, die Einhaltung von Verkehrsregeln und das Vorhandensein eines Unfallprotokolls sind von Bedeutung, um die Verantwortlichkeiten klar zuordnen zu können.

Im Verkehrsrecht spielt die Beweissicherung eine zentrale Rolle, um Schadensersatzansprüche des Unfallopfers durchzusetzen. Auch die Haftpflichtversicherung der beteiligten Fahrer kommt hier ins Spiel, da sie die finanziellen Folgen eines Kfz-Unfalles abdeckt. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Herausforderungen bei der Feststellung der Haftungsverteilung nach einem Kreuzungsunfall aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall an Kreuzung: Geteilte Haftung bei Vorfahrtsverletzungen

Unfall zwischen VW Tiguan und Toyota Yaris an Kreuzung.
(Symbolfoto: Flux gen.)

Eine Kollision zwischen einem VW Tiguan und einem Toyota Yaris an einer Regensburger Kreuzung führt zu einer hälftigen Schadensteilung. Das Landgericht Regensburg entschied, dass beide Fahrzeugführer aufgrund ihrer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung jeweils zu 50 Prozent für den entstandenen Schaden haften müssen.

Unfallhergang und Positionierung der Fahrzeuge

Der Unfall ereignete sich am 8. Februar 2023 gegen 14 Uhr, als der VW Tiguan aus einer Straße nach links in stadteinwärtiger Richtung abbog. Zeitgleich bog der Toyota Yaris aus der gegenüberliegenden Straße nach rechts ab. Durch den Zusammenstoß wurde der VW Tiguan auf der rechten Fahrzeugseite beschädigt, während der Toyota Yaris vorne links Schäden davontrug.

Technische Analyse und Zeugenbefragung

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger stellte fest, dass sich der Toyota zum Unfallzeitpunkt in einem Winkel von 20 bis 25 Grad zur Längsachse des VW befand. Der VW bewegte sich mit deutlich höherer Geschwindigkeit und hatte den Kreuzungsbereich als erstes Fahrzeug befahren. Der Sachverständige betonte, dass beide Fahrer den Unfall hätten vermeiden können – die VW-Fahrerin durch Zurückstellung ihres Abbiegevorgangs, die Toyota-Fahrerin durch Beachtung des bereits in der Kreuzungsmitte befindlichen VW.

Rechtliche Bewertung und Schadensersatz

Das Gericht sah bei beiden Parteien Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung: Die VW-Fahrerin missachtete die Vorfahrt des rechtsabbiegenden Toyotas gemäß § 9 Abs. 4 S. 1 StVO. Die Toyota-Fahrerin verstieß gegen § 1 Abs. 2 StVO, da sie trotz erkennbarer Gefahrenlage in die Kreuzung einfuhr. Das Gericht verurteilte die Beklagten zur Zahlung von 4.278,79 Euro nebst Zinsen für Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall und eine Nebenkostenpauschale. Zusätzlich müssen sie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro tragen.

Bedeutung der Vorfahrtsregelung

Das Gericht betonte, dass der Rechtsabbieger zwar grundsätzlich Vorfahrt gegenüber dem Linksabbieger genießt, sich dieses Recht jedoch nicht erzwingen darf, wenn eine Gefahrenlage erkennbar ist. Die geringe Entfernung zwischen den Fahrzeugen beim Einfahren des Toyota in die Kreuzung begründete eine solche Gefährdungssituation, die letztlich zur hälftigen Haftungsverteilung führte.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei einem Kreuzungsunfall zwischen Links- und Rechtsabbieger gilt: Der Rechtsabbieger hat zwar grundsätzlich Vorfahrt, darf diese aber nicht erzwingen, wenn eine Gefahrenlage erkennbar ist. Auch wenn ein Linksabbieger die Vorfahrt missachtet, muss der Vorfahrtsberechtigte Rücksicht nehmen und darf nicht einfach einfahren, wenn er den anderen bereits in der Kreuzung sieht. Bei beiderseitigen Verstößen gegen die Verkehrsregeln kann eine 50:50-Haftungsverteilung die Folge sein.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Linksabbieger in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie nicht automatisch den gesamten Schaden alleine tragen – auch wenn Sie eigentlich wartepflichtig waren. Der vorfahrtsberechtigte Unfallgegner muss ebenfalls Rücksicht nehmen und darf nicht einfach in die Kreuzung einfahren, wenn er Sie schon im Kreuzungsbereich sieht. Die Versicherung wird in solchen Fällen häufig eine Teilschuld beider Fahrer annehmen. Sie sollten daher nach einem Unfall immer genau dokumentieren, wo sich die Fahrzeuge beim Zusammenstoß befanden und ob der andere Sie hätte sehen können. Ein Sachverständigengutachten kann dabei helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Benötigen Sie Hilfe?

Nach einem Kreuzungsunfall stehen Sie häufig vor komplexen Haftungsfragen und einer ablehnenden Haltung der Versicherung. Unsere jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung berechtigter Ansprüche nach Verkehrsunfällen ermöglicht es uns, Ihre individuelle Situation präzise zu analysieren. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtliche Position stärken und eine faire Schadensregulierung erreichen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die grundlegende Vorfahrtsregel an Kreuzungen und Einmündungen ist „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Polizisten geregelt wird.

Vorfahrtsregelung für Linksabbieger

Wenn Sie nach links abbiegen möchten, müssen Sie zwei zentrale Regeln beachten:

  • Sie müssen dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren, der geradeaus fährt oder nach rechts abbiegt.
  • Die Rechts-vor-links-Regel gilt dennoch, wenn Sie von rechts kommen und kein entgegenkommender Verkehr vorhanden ist.

Komplexe Kreuzungssituationen

Bei mehreren Fahrzeugen an einer Kreuzung können sich die Vorfahrtsregeln überlagern. Wenn Sie als Linksabbieger von rechts kommen und gleichzeitig entgegenkommender Verkehr vorhanden ist, entsteht eine Pattsituation. In diesem Fall müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen.

Missachtung der Vorfahrtsregeln

Bei Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln drohen folgende Sanktionen:

  • 10 Euro Geldbuße bei unangemessener Geschwindigkeit an Kreuzungen
  • 25 Euro bei Behinderung eines Vorfahrtberechtigten
  • 100 Euro und ein Punkt in Flensburg bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Generell müssen Sie an Kreuzungen Ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren und durch Ihr Fahrverhalten signalisieren, dass Sie die Vorfahrtsregeln beachten. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst vorfahrtsberechtigt sind.


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Wie wird die Haftungsquote bei einem Kreuzungsunfall ermittelt?

Bei Kreuzungsunfällen erfolgt die Ermittlung der Haftungsquote nach dem Maß der Verursachung und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Die Haftungsverteilung basiert dabei auf zwei zentralen Faktoren: der Verschuldenshaftung und der Betriebsgefahr.

Grundsätzliche Haftungsverteilung

Zunächst gilt bei Kreuzungsunfällen, dass derjenige die Hauptschuld trägt, der die Vorfahrt missachtet hat. Allerdings greift hier auch das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme nach §1 StVO. Dies bedeutet, dass selbst der Vorfahrtsberechtigte nicht blind auf sein Recht vertrauen darf.

Besondere Unfallkonstellationen

Bei einer Kollision im Kreuzungsbereich können verschiedene Szenarien auftreten:

Wenn ein Fahrzeug bei Grün in die Kreuzung einfährt und diese aufgrund eines Rückstaus nicht rechtzeitig räumen kann, kommt es in der Regel zu einer Haftungsteilung. Der im Kreuzungsbereich Wartende verliert nach längerer Standzeit seinen Nachzüglerstatus und muss dem Querverkehr Vorrang gewähren.

Konkrete Quotenbildung

Die Gerichte berücksichtigen bei der Festlegung der Haftungsquote mehrere Faktoren:

  • Das Maß der Verursachung des Unfalls
  • Die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge
  • Das konkrete Fahrverhalten der Unfallbeteiligten
  • Erwiesene Unfallursachen

Ein praktisches Beispiel: Kollidiert ein Linksabbieger mit einem Rotlichtfahrer, kann das Gericht eine Haftungsverteilung von 50:50 festlegen. Dies wird damit begründet, dass der Linksabbieger trotz Grünlichts eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat, während der Rotlichtverstoß des anderen Fahrers ebenfalls unfallursächlich ist.


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Welche Beweise sind für die Feststellung des Unfallhergangs bei Kreuzungsunfällen relevant?

Bei einem Kreuzungsunfall ist die unmittelbare und umfassende Beweissicherung von entscheidender Bedeutung für die spätere Klärung des Unfallhergangs und der Haftungsfrage.

Fotodokumentation und Unfallspuren

Die wichtigste Beweisquelle sind Fotos der Unfallstelle und der beteiligten Fahrzeuge. Dabei sollten Sie die Schäden an den Fahrzeugen, Bremsspuren, Glassplitter und andere Unfallspuren aus verschiedenen Perspektiven fotografisch festhalten. Besonders relevant sind dabei:

  • Beschädigungen und Verformungen an den Fahrzeugen
  • Spuren auf der Fahrbahn
  • Position der Fahrzeuge nach dem Unfall
  • Sichtverhältnisse an der Kreuzung

Polizeiliche Unfallaufnahme

Die Polizei erstellt bei der Unfallaufnahme eine detaillierte Dokumentation. Bei größeren Unfällen wird eine spezielle Checkliste verwendet und eine Unfallskizze angefertigt. In komplexeren Fällen kommt auch die sogenannte Photogrammetrie zum Einsatz – ein Verfahren, das später eine dreidimensionale Rekonstruktion des Unfallorts ermöglicht.

Zeugenaussagen und Dokumentation

Neutrale Zeugenaussagen haben vor Gericht besonders hohe Beweiskraft. Wenn Sie in einen Kreuzungsunfall verwickelt werden, sollten Sie:

  • Kontaktdaten von unbeteiligten Zeugen notieren
  • Zeugen bitten, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten
  • Besonders auf Aussagen zu Geschwindigkeiten und Fahrverhalten achten

Technische Gutachten

Sachverständige können durch die Analyse von Unfallspuren, Fahrzeugschäden und anderen technischen Parametern den Unfallhergang rekonstruieren. Dabei werden moderne Computerprogramme eingesetzt, die eine realitätsgetreue Nachstellung des Unfallablaufs ermöglichen. Diese technischen Gutachten können beispielsweise:

  • Die Kollisionsgeschwindigkeit ermitteln
  • Den genauen Aufprallpunkt bestimmen
  • Die Bewegungsrichtung der Fahrzeuge nachvollziehen

Medizinische Dokumentation

Bei Unfällen mit Personenschäden sind ärztliche Atteste und Behandlungsunterlagen unverzichtbare Beweismittel. Diese dokumentieren Art und Umfang der erlittenen Verletzungen und können wichtige Rückschlüsse auf den Unfallhergang zulassen.


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Was bedeutet die „Betriebsgefahr“ bei der Haftungsverteilung nach einem Kreuzungsunfall?

Die Betriebsgefahr beschreibt die Gefährdungshaftung, die allein durch das Betreiben eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entsteht. Stellen Sie sich vor, Sie fahren ein Auto – allein durch dessen Masse und Geschwindigkeit schaffen Sie damit eine potenzielle Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer.

Grundprinzip der Betriebsgefahr

Jedes Kraftfahrzeug stellt aufgrund seiner Masse, Geschwindigkeit und Fahrweise eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Diese Gefährdung besteht unabhängig vom Verschulden des Fahrers. Nach § 7 StVG haftet der Fahrzeughalter für Schäden, die beim Betrieb seines Fahrzeugs entstehen.

Auswirkung auf die Haftungsverteilung

Die „normale“ Betriebsgefahr wird bei der Schadensregulierung üblicherweise mit einem Anteil von 20-25% des Schadenersatzes berücksichtigt. Bei einem Kreuzungsunfall bedeutet dies: Selbst wenn Sie völlig unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie einen Teil des Schadens mittragen – eben wegen der von Ihrem Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr.

Besonderheiten bei Kreuzungsunfällen

Für die Zurechnung der Betriebsgefahr muss ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs bestehen. Die bloße Anwesenheit des Fahrzeugs an der Unfallstelle reicht nicht aus. Vielmehr muss sich die vom Fahrzeug ausgehende spezifische Gefahr im Unfall ausgewirkt haben.

Wenn bei einem Kreuzungsunfall das Verschulden eines Beteiligten besonders schwer wiegt – etwa durch einen groben Verkehrsverstoß – kann die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs auch vollständig zurücktreten. In solchen Fällen muss der Unfallverursacher den gesamten Schaden tragen.


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Welche Rechte und Pflichten haben Unfallbeteiligte unmittelbar nach einem Kreuzungsunfall?

Nach § 34 StVO müssen Sie als Unfallbeteiligter unverzüglich anhalten und die Unfallstelle absichern. Als Unfallbeteiligter gilt dabei jede Person, deren Verhalten zum Unfall beigetragen haben könnte – unabhängig von der Schuldfrage.

Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle

Die Absicherung der Unfallstelle hat höchste Priorität. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 200 Metern auf. Bei geringfügigem Sachschaden müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich von der Fahrbahn entfernen.

Dokumentation und Beweissicherung

Sie sind verpflichtet, mit anderen Unfallbeteiligten folgende Daten auszutauschen:

  • Personalien
  • Versicherungsdaten
  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Unfallhergang

Fertigen Sie eine Unfallskizze an und machen Sie Fotos von den Schäden und der Unfallstelle. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden.

Wartepflicht und Personenfeststellung

Sie müssen so lange am Unfallort bleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung ermöglicht wurde. Bei Kreuzungsunfällen ist besonders zu beachten, dass die Schuldfrage oft nicht eindeutig ist. Selbst wenn Sie Vorfahrt hatten, können Sie eine Mitschuld tragen, wenn Sie gegen das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen haben.

Versicherungsmeldung

Der Unfall muss innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung gemeldet werden. Andernfalls riskieren Sie, dass die Versicherung die Übernahme der Unfallkosten verweigert. Verzichten Sie dabei auf Schuldzuweisungen, da die Versicherung den Vorfall neutral prüfen wird.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Haftungsverteilung

Die Aufteilung der rechtlichen und finanziellen Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten bei einem Unfall oder Schaden. Diese basiert auf dem Grad des Verschuldens jeder Partei gemäß § 254 BGB. Bei Verkehrsunfällen werden verschiedene Faktoren wie Vorfahrtsverletzungen, Geschwindigkeit und allgemeines Verkehrsverhalten berücksichtigt. Beispiel: Wenn bei einem Unfall ein Fahrer die Vorfahrt missachtet, der andere aber zu schnell fährt, kann das Gericht eine 70/30-Verteilung der Haftung festlegen.


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Beweissicherung

Dokumentation und Sammlung aller relevanten Beweise nach einem Unfall, um den Hergang und die Schuldfrage zu klären. Dazu gehören Fotos, Zeugenaussagen, Unfallprotokolle und Gutachten. Diese ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für die Durchsetzung von Ansprüchen nach §§ 823 ff. BGB entscheidend. Beispiel: Fotografieren der Unfallstelle, Markierung der Fahrzeugpositionen, Sammeln von Kontaktdaten der Zeugen.


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Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung nach § 1 PflVG, die Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer anderen mit seinem Fahrzeug zufügt. Sie übernimmt die Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Die Versicherung tritt dabei für berechtigte Ansprüche ein und wehrt unberechtigte Forderungen ab.


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Schadensersatzanspruch

Ein rechtlicher Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens nach §§ 249 ff. BGB. Bei Verkehrsunfällen umfasst dies typischerweise Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere unfallbedingte Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden und der Haftungsquote. Beispiel: Reparaturkosten von 5.000 Euro bei 50% Mitschuld führen zu einem Anspruch von 2.500 Euro.


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Vorfahrtsrecht

Die gesetzlich geregelte Berechtigung nach § 8 StVO, eine Kreuzung oder Einmündung vor anderen Verkehrsteilnehmern zu befahren. Es wird durch Verkehrszeichen, Ampeln oder die „rechts-vor-links“-Regel bestimmt. Trotz Vorfahrtsrecht besteht eine Sorgfaltspflicht – das Recht darf nicht erzwungen werden, wenn eine erkennbare Gefährdung vorliegt.


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Nebenkostenpauschale

Ein pauschaler Betrag für zusätzliche, unfallbedingte Aufwendungen wie Telefonate, Porto oder Fahrtkosten. Diese wird von der Rechtsprechung als Ausgleich für schwer nachweisbare Kleinbeträge anerkannt und beträgt meist zwischen 25 und 30 Euro. Der Geschädigte muss die konkreten Ausgaben nicht im Einzelnen nachweisen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung. Er besagt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, den persönlichen Freiheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall könnte der Kläger, der aufgrund des Unfalls Schäden erlitten hat, mit diesem Paragraphen argumentieren, um Schadensersatz von den Beklagten zu fordern.
  • § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Hierbei handelt es sich um die Regelung der Haftung im Straßenverkehr. Der Paragraph sieht vor, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden verantwortlich ist, die bei der Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Da die Beklagten die Halter und Fahrer des Beklagten-Pkws sind, haftet die Beklagte zu 2) und die Beklagte zu 1) für die Schäden, die dem Kläger durch den Unfall entstanden sind.
  • § 249 BGB: Diese Vorschrift befasst sich mit der Art und Weise des Schadensersatzes. Sie besagt, dass der Geschädigte durch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder durch Geldersatz entschädigt werden muss. Im Fall des Klägers sind die Reparaturkosten und die Wertminderung seines Fahrzeugs zu berücksichtigen, sodass dieser Paragraph für die Berechnung des Schadensersatzes von zentraler Bedeutung ist.
  • § 254 BGB: Dieser Paragraph regelt den Mitverschulden des Geschädigten. Wenn der Geschädigte selbst zu dem Schaden beigetragen hat, kann dies den Schadensersatzanspruch mindern. Sollte im vorliegenden Fall nachgewiesen werden, dass der Kläger in irgendeiner Form leicht fahrlässig gehandelt hat, könnte dies seine Ansprüche gegenüber den Beklagten möglicherweise reduzieren.
  • § 91 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph behandelt die Kosten des Rechtsstreits. Er regelt, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Da die Klage teilweise abgewiesen wurde, müssen die Beklagten und der Kläger die Kosten gegeneinander aufteilen, was im vorliegenden Urteil auch festgestellt wurde.

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Das vorliegende Urteil

LG Regensburg – Az.: 73 O 1463/23 – Endurteil vom 14.03.2024


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