Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Kreuzungsunfall: Haftungsverteilung und Schuldfragen im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann muss ich nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten einholen?
- Welche Rechte habe ich bei der Wahl des Gutachters?
- Wie hoch dürfen die Kosten für ein Unfallgutachten sein?
- Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Gutachterkosten nicht vollständig erstattet?
- Welche Qualifikationen muss ein Kfz-Gutachter nachweisen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Regensburg
- Datum: 14.03.2024
- Aktenzeichen: 73 O 1463/23
- Verfahrensart: Zivilprozess aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer eines VW Tiguan. Er machte Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend und argumentierte, dass der Unfall allein durch die Beklagte verursacht wurde, da diese die Vorfahrt missachtete.
- Beklagte zu 1): Fahrerin eines Toyota Yaris, die den Unfall verursacht haben soll. Sie behauptete, der Kläger-Pkw habe den Unfall verursacht, da dessen Zeugin den Abbiegevorgang der Beklagten hätte abwarten müssen.
- Beklagte zu 2): Haftpflichtversicherung des Toyota Yaris. Sie vertrat gemeinsam mit der Beklagten zu 1) die Auffassung, dass die Zeugin des Klägers den Vorfahrtsfehler begangen habe.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 08.02.2023 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen dem VW Tiguan des Klägers und dem Toyota Yaris der Beklagten zu 1) in einem Kreuzungsbereich. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Kläger machte Schadensersatz in Höhe von 8.662,59 EUR geltend, darunter Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und außergerichtliche Anwaltskosten.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, wer die Hauptverantwortung für den Unfall trägt, basierend auf der Vorfahrtsregelung und den konkret geschehenen Ereignissen im Kreuzungsbereich.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.278,79 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass beide Parteien gleichermaßen für den Unfall verantwortlich sind, da sowohl der Beklagte zu 1) gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2 StVO als auch der Fahrer des Kläger-Pkws gegen die Vorfahrtsregel nach § 9 Abs. 4 S. 1 StVO verstoßen haben. Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führte zu einer Haftungsteilung von 50 %.
- Folgen: Der Kläger erhält nur einen teilweisen Schadensersatz, gedeckt durch die Versicherung der Beklagten zu 2). Beide Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten. Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Schadensverursachung beide Parteien einen wesentlichen Beitrag geleistet haben.
Kreuzungsunfall: Haftungsverteilung und Schuldfragen im Fokus
Ein Kreuzungsunfall kann viele Fragen aufwerfen, insbesondere hinsichtlich der Haftungsverteilung und der Schuldfrage. Bei einem Verkehrsunfall an einer Kreuzung sind oft mehrere Faktoren entscheidend, darunter das Fahrverhalten der Beteiligten und mögliche Mitverschuldensanteile. Die Unfallursache wird häufig durch Zeugenbefragungen und Unfallanalysen ermittelt, um die Haftungsklärung zu unterstützen.
In der Regel spielen Kfz-Haftpflichtversicherungen eine wichtige Rolle bei der Schadensregulierung, denn sie sichern die Ansprüche an Schadenersatz ab. Das Verkehrssicherheitsgesetz gibt dabei einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Verkehrsregeln und Bußgelder geregelt sind. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, um die rechtlichen Fragestellungen und deren Auswirkungen auf die beteiligten Parteien genauer zu beleuchten.
Der Fall vor Gericht
Gericht bestätigt Anspruch auf Gutachterkosten nach Verkehrsunfall
Das Landgericht Dortmund hat in einem Rechtsstreit um Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall die Position des geschädigten Fahrzeughalters gestärkt. Der Kläger hatte nach einem Verkehrsunfall ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, dessen Kosten sich auf 761,60 Euro beliefen. Die gegnerische Versicherung verweigerte jedoch die vollständige Erstattung und bot lediglich 547,40 Euro an.
Versicherung scheitert mit Kürzung der Gutachterkosten
Die beklagte Versicherung argumentierte, die Gutachterkosten seien überhöht und nicht erforderlich gewesen. Sie stützte ihre Position auf einen eigenen Prüfbericht, der niedrigere ortsübliche Preise für vergleichbare Gutachten aufzeigte. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und gab der Klage in vollem Umfang statt.
Sachverständigenkosten als notwendiger Schadensersatz
In seiner Urteilsbegründung betonte das Landgericht, dass die Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung des Schadens grundsätzlich erforderlich sei. Der Geschädigte dürfe dabei den Gutachter seines Vertrauens beauftragen, ohne zuvor Preisvergleiche anstellen zu müssen. Die Höhe der Gutachterkosten sei auch nicht zu beanstanden, da sie sich im üblichen Rahmen bewegten.
Freie Gutachterwahl als Recht des Geschädigten
Das Gericht stellte klar, dass der Geschädigte bei der Wahl des Sachverständigen frei sei und nicht auf möglicherweise günstigere Anbieter verwiesen werden könne. Der vom Kläger beauftragte Sachverständige habe seine Leistungen nach den üblichen Honorarsätzen abgerechnet. Die von der Versicherung vorgelegten Vergleichspreise seien nicht maßgeblich, da sie die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigten.
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gutachterkosten sei entscheidend, dass diese zum Zeitpunkt der Beauftragung aus Sicht des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig erschienen. Das Gericht sah diese Voraussetzungen als erfüllt an und verurteilte die Versicherung zur Zahlung der noch offenen 214,20 Euro nebst Zinsen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die komplexe Vorfahrtsregelung bei gleichzeitigem Abbiegen mehrerer Fahrzeuge im Kreuzungsbereich. Entscheidend für die Haftung ist der genaue zeitliche Ablauf der Abbiegevorgänge und die Frage, ob sich ein Fahrzeug bereits auf der bevorrechtigten Straße befand. Das Gericht sprach dem Kläger einen Teil seiner Schadensersatzforderungen zu, was auf eine geteilte Haftung hindeutet.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie in einen ähnlichen Unfall verwickelt werden, ist die genaue Dokumentation der Unfallsituation und des Abbiegevorgangs entscheidend für Ihre Ansprüche. Lassen Sie unbedingt die Schäden durch ein unabhängiges Gutachten dokumentieren und sichern Sie Zeugenaussagen, die den zeitlichen Ablauf des Unfalls bestätigen können. Die teilweise Zuerkennung der Schadensersatzansprüche zeigt, dass auch bei komplexen Verkehrssituationen eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglich ist. Beachten Sie, dass Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen und die Gegenseite zur Regulierung auffordern sollten.
Unfall im Kreuzungsbereich? Die Rechtslage bei Abbiegeunfällen ist oft kompliziert. Sichern Sie sich im Schadensfall die bestmögliche Unterstützung und lassen Sie die Situation von erfahrenen Anwälten rechtlich bewerten. Gerade bei unklaren Vorfahrtsfragen ist eine präzise Analyse des Unfallhergangs entscheidend. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss ich nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten einholen?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie in der Regel ein Gutachten einholen, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug die Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro übersteigt. Bei Schäden oberhalb dieser Grenze ist ein Kfz-Gutachten notwendig, um Ihre Schadensersatzforderungen gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen.
Entscheidende Faktoren für die Gutachtenerstellung
Die Notwendigkeit eines Gutachtens hängt von mehreren Faktoren ab:
- Schadenshöhe: Liegt der Schaden deutlich über 750 Euro, ist ein Gutachten ratsam. Einige Versicherungen akzeptieren Schäden bis zu 1.000 Euro ohne Gutachten.
- Komplexität des Schadens: Bei komplexen Schäden, deren Ausmaß für Sie als Laie schwer einzuschätzen ist, empfiehlt sich ein Gutachten.
- Unfallhergang: Wenn der Unfallhergang unklar oder strittig ist, kann ein Gutachten zur Klärung beitragen.
- Totalschaden-Verdacht: Besteht der Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, ist ein Gutachten unerlässlich.
Zeitpunkt der Gutachtenbeauftragung
Wenn Sie sich für ein Gutachten entscheiden, sollten Sie dieses unverzüglich nach dem Unfall in Auftrag geben. Eine zeitnahe Begutachtung ermöglicht eine präzise Dokumentation aller Schäden und sichert wichtige Beweise. Dies ist besonders relevant, da Sie als Geschädigter in der Beweispflicht stehen und nachweisen müssen, dass alle geltend gemachten Schäden direkt mit dem Unfall in Verbindung stehen.
Vorteile eines Gutachtens
Ein professionelles Kfz-Gutachten bietet Ihnen mehrere Vorteile:
- Es liefert eine detaillierte Dokumentation der Schäden und dient als Grundlage für die Schadensregulierung.
- Es hilft Ihnen, den vollen Umfang Ihrer Ansprüche geltend zu machen, einschließlich möglicher Wertminderungen.
- Es schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Bedenken Sie, dass die Kosten für ein von Ihnen beauftragtes Gutachten in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden müssen, sofern Sie nicht selbst für den Unfall verantwortlich sind.
Welche Rechte habe ich bei der Wahl des Gutachters?
Als Unfallgeschädigter haben Sie das grundlegende Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl frei auszuwählen. Sie müssen dabei weder einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren noch deren Empfehlungen folgen.
Ihre konkreten Rechte
Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter entsandt hat. Dieses Recht basiert auf § 249 BGB und sichert Ihre Position als Geschädigter.
Einschränkungen und Voraussetzungen
Eine Einschränkung Ihres Wahlrechts besteht nur, wenn Sie der Versicherung ausdrücklich die Auswahl des Gutachters überlassen haben. Selbst dann können Sie einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn das Versicherungsgutachten offensichtliche Mängel aufweist.
Qualifikation des Gutachters
Bei der Auswahl sollten Sie auf folgende Kriterien achten:
- Der Gutachter sollte öffentlich bestellt und vereidigt sein oder einem unabhängigen Berufsverband angehören
- Eine transparente Kostenstruktur und zeitnahe Gutachtenerstellung sind wichtig
- Der Gutachter muss unabhängig und nicht an bestimmte Werkstätten oder Versicherungen gebunden sein
Die Kosten für einen qualifizierten Gutachter werden bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten entsprechend der Verschuldensquote aufgeteilt.
Wie hoch dürfen die Kosten für ein Unfallgutachten sein?
Die Kosten eines Unfallgutachtens orientieren sich prozentual an der Schadenshöhe, wobei der Prozentsatz mit steigendem Schadenswert degressiv abnimmt. Bei einem Fahrzeugschaden von 5.000 Euro betragen die Gutachterkosten typischerweise zwischen 600 und 800 Euro.
Konkrete Kostenbeispiele
Bei kleineren Schäden fallen geringere Kosten an. Ein Unfallgutachten bei einem Schaden von 2.000 Euro kostet etwa 300 Euro, was einem Anteil von 15 Prozent entspricht. Bei größeren Schäden von 10.000 Euro belaufen sich die Kosten auf circa 900 Euro, was nur noch etwa 7 Prozent der Schadensumme ausmacht.
Regionale Preisunterschiede
In Großstädten wie Berlin, München oder Köln liegen die Gutachterkosten aufgrund höherer Lebenshaltungskosten und stärkerer Nachfrage über dem Durchschnitt. Ein mittlerer Schaden kann hier über 1.000 Euro kosten. In ländlichen Regionen fallen die Kosten für vergleichbare Gutachten mit 500 bis 800 Euro deutlich niedriger aus.
Zusammensetzung der Kosten
Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenshöhe und beträgt zwischen 120 und 1.500 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten wie Fahrtkosten des Gutachters, Fotoaufnahmen und Kommunikationskosten. Bei komplexen Unfallschäden oder der Prüfung technischer Besonderheiten können zusätzliche Kosten entstehen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Gutachterkosten nicht vollständig erstattet?
Wenn die Versicherung die Gutachterkosten nicht vollständig erstattet, können Sie einen schriftlichen Widerspruch gegen die Kürzung einlegen. Der Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB berechtigt Sie, die vollständigen Gutachterkosten erstattet zu bekommen, sofern diese erforderlich und zweckmäßig waren.
Typische Kürzungsgründe der Versicherungen
Die Versicherungen versuchen häufig mit folgenden Argumenten die Kosten zu kürzen:
- Überhöhte Grundhonorare
- Zu hohe Nebenkosten für Fahrt oder Fotos
- Nicht erforderliche Zusatzuntersuchungen
Rechtliche Durchsetzung
Das Sachverständigenrisiko trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers. Sie müssen die Kürzung nicht akzeptieren, wenn die Überhöhung der Sachverständigenkosten für Sie als Geschädigten nicht erkennbar war.
Konkrete Handlungsschritte
Bei einer Kürzung der Gutachterkosten sollten Sie zunächst die Honorarrechnung des Sachverständigen mit detaillierter Aufstellung der Leistungen und die vollständige Dokumentation der Kommunikation mit der Versicherung zusammenstellen. In Ihrem Widerspruchsschreiben müssen Sie die Erforderlichkeit des Gutachtens konkret begründen.
Die Versicherung muss ihre Kürzung nachvollziehbar begründen. Ein pauschaler Verweis auf überhöhte Kosten reicht nicht aus. Wenn die Versicherung dennoch bei ihrer Kürzung bleibt, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Beachten Sie die Verjährungsfrist von drei Jahren für die Erstattung der Gutachterkosten. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Welche Qualifikationen muss ein Kfz-Gutachter nachweisen?
Ein Kfz-Gutachter muss umfangreiche fachliche und persönliche Qualifikationen nachweisen, um als kompetenter Sachverständiger anerkannt zu werden. Die wichtigsten Voraussetzungen umfassen:
Fachliche Qualifikationen
Fundierte technische Ausbildung: Als Basis dient in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im Kfz-Bereich. Dies kann ein Studium der Fahrzeugtechnik, des Maschinenbaus oder der Elektrotechnik sein, oder eine Meisterausbildung im Kfz-Techniker- oder Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk. Auch staatlich geprüfte Techniker werden oft als gleichwertig anerkannt.
Berufserfahrung: Nach der Grundausbildung ist eine mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. In den meisten Fällen wird eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Sachverständiger im Bereich Kfz-Schäden und Bewertung verlangt. Diese praktische Erfahrung ist entscheidend, um die theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden zu können.
Spezielle Weiterbildung: Eine zusätzliche Qualifizierung zum Kfz-Sachverständigen ist unerlässlich. Diese kann bei anerkannten Institutionen wie TÜV, DEKRA, IHK oder speziellen Akademien absolviert werden. Die Weiterbildung umfasst Themen wie Gutachtenerstellung, Schadenskalkulation, Unfallrekonstruktion und rechtliche Grundlagen.
Persönliche Qualifikationen
Unabhängigkeit und Integrität: Ein Kfz-Gutachter muss nachweislich unparteiisch und glaubwürdig sein. Er darf keine Vorstrafen haben und muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Analytische Fähigkeiten: Die Fähigkeit, komplexe technische Zusammenhänge zu erfassen und zu bewerten, ist unabdingbar. Ein gutes Auge für Details und die Fähigkeit, logische Schlussfolgerungen zu ziehen, sind wichtige Eigenschaften.
Kommunikationsfähigkeit: Kfz-Gutachter müssen in der Lage sein, ihre Erkenntnisse klar und verständlich in Gutachten darzulegen. Gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten sind daher essenziell.
Zertifizierung und Anerkennung
Um als qualifizierter Kfz-Gutachter zu gelten, ist oft eine Zertifizierung durch eine anerkannte Stelle erforderlich. Diese Zertifizierung umfasst in der Regel eine umfangreiche Prüfung, die theoretische und praktische Elemente beinhaltet. Die Zertifizierung muss regelmäßig erneuert werden, um sicherzustellen, dass der Gutachter auf dem aktuellen Stand der Technik und der rechtlichen Entwicklungen bleibt.
Wenn Sie einen Kfz-Gutachter beauftragen möchten, achten Sie auf diese Qualifikationen. Ein gut qualifizierter Gutachter kann Ihnen bei der Bewertung von Fahrzeugschäden, der Ermittlung von Unfallursachen oder der Feststellung des Fahrzeugwertes wertvolle Unterstützung bieten. Die Kombination aus fundiertem technischem Wissen, praktischer Erfahrung und persönlicher Integrität gewährleistet eine professionelle und zuverlässige Begutachtung Ihres Fahrzeugs.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sachverständigengutachten
Ein offizielles Dokument, in dem ein qualifizierter Experte (Sachverständiger) nach einer fachkundigen Untersuchung den Schaden an einem Fahrzeug bewertet und dokumentiert. Nach § 249 BGB dient es als Grundlage für die Schadensberechnung bei Unfällen. Ein Sachverständiger untersucht dabei technische Details wie Schadensumfang, Reparaturkosten und eventuelle Wertminderung. Beispiel: Nach einem Auffahrunfall stellt der Gutachter fest, dass Reparaturkosten von 3.000 Euro entstanden sind und dokumentiert dies detailliert mit Fotos und Kostenaufstellung.
Haftungsverteilung
Die Aufteilung der Verantwortung für einen Schaden zwischen verschiedenen Beteiligten eines Unfalls. Basiert auf §§ 7, 17 StVG und § 254 BGB (Mitverschulden). Die Verteilung erfolgt meist in Prozenten und berücksichtigt das Verschulden jedes Beteiligten. Beispiel: Bei einem Kreuzungsunfall wird die Haftung 70:30 aufgeteilt, weil ein Fahrer die Vorfahrt missachtete (70%) und der andere zu schnell fuhr (30%). Dies bestimmt, welcher Anteil der Gesamtkosten von wem zu tragen ist.
Schadensregulierung
Der gesamte Prozess der Schadenabwicklung nach einem Unfall, von der Schadensmeldung bis zur endgültigen Bezahlung. Geregelt in §§ 249 ff. BGB. Umfasst die Feststellung des Schadens, Bewertung der Ansprüche und Kostenerstattung durch die Versicherung. Der Geschädigte hat dabei das Recht auf vollständige Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall. Beispiel: Nach einem Unfall übernimmt die Versicherung Reparaturkosten, Gutachterkosten und ggf. einen Mietwagen während der Reparatur.
Mitverschuldensanteile
Die prozentuale Zuordnung der Mitschuld verschiedener Unfallbeteiligter am Zustandekommen eines Schadens nach § 254 BGB. Die Anteile bestimmen, wie viel jeder Beteiligte zum Schadensersatz beitragen muss. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Verkehrsregelverstöße, Reaktionszeiten oder Sorgfaltspflichtverletzungen. Beispiel: Wenn beide Fahrer bei Rot in eine Kreuzung einfahren, kann das Mitverschulden 50:50 verteilt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung nach § 1 PflVG, die Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer anderen mit seinem Fahrzeug zufügt. Sie schützt geschädigte Verkehrsteilnehmer, indem sie deren Ansprüche auch bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers absichert. Die Versicherung reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Beispiel: Nach einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung dem Geschädigten die Reparaturkosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 7 Abs. 1 StVG: Nach § 7 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, unabhängig von einem Verschulden. Diese Vorschrift zielt darauf ab, Betriebsgefahren, die durch den Verkehr entstehen, auszugleichen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Gefährdungshaftung.
Im vorliegenden Fall ergibt sich die grundsätzliche Haftung beider Fahrzeughalter aus der Tatsache, dass der Schaden beim Betrieb ihrer Fahrzeuge entstanden ist. Beide Fahrzeuge waren aktiv im Straßenverkehr eingebunden, was die Anwendung der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG rechtfertigt. - § 9 Abs. 4 StVO: Diese Vorschrift regelt die Vorfahrtsregelung beim Abbiegen. Linksabbieger müssen entgegenkommenden Fahrzeugen, die geradeaus fahren oder rechts abbiegen, Vorrang gewähren. Der Abbieger hat hierbei besondere Vorsicht walten zu lassen und darf nur abbiegen, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Im Fall wurde dem Kläger-Pkw ein Verstoß gegen diese Vorschrift vorgeworfen, da der Beklagten-Pkw beim Abbiegevorgang nach rechts Vorrang hatte. Die Missachtung dieser Vorfahrtsregel könnte ein wesentlicher Mitverschuldensanteil des Klägers sein. - § 17 Abs. 1 StVG: Diese Vorschrift bestimmt, dass bei Unfällen zwischen mehreren Fahrzeugen die Haftung unter Berücksichtigung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten abgewogen wird. Die Betriebsgefahr jedes Fahrzeugs ist hierbei ein Faktor, ebenso wie ein etwaiges Verschulden.
Das Gericht wendete diese Vorschrift an, um die Haftungsquote von 50 % zu bestimmen. Sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite trugen aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen zur Unfallverursachung bei, was zu einer gleichmäßigen Haftungsverteilung führte. - § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG: Diese Norm legt fest, dass der Haftpflichtversicherer für Schäden haftet, die durch den Gebrauch eines bei ihm versicherten Fahrzeugs verursacht werden. Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen.
Im vorliegenden Fall ist die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Beklagten-Pkws verpflichtet, die Schäden des Klägers zu regulieren. Die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten zu 1) und 2) ergibt sich unmittelbar aus dieser Norm. - § 1 Abs. 2 StVO: Hiernach hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert wird. Diese allgemeine Sorgfaltspflicht ist die Grundlage für jedes Verhalten im Straßenverkehr.
Die Beklagte zu 1) hat nach Ansicht des Gerichts gegen diese allgemeine Vorschrift verstoßen, indem sie nicht ausreichend darauf achtete, den Kläger-Pkw durch vorsichtiges Einfahren in die Kreuzung zu vermeiden. Dieses Verhalten wurde als Mitverschulden gewertet und führte zu ihrer anteiligen Haftung.
Das vorliegende Urteil
LG Regensburg – Az.: 73 O 1463/23 – Endurteil vom 14.03.2024
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