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Fahrzeugbrand in Tiefgarage – Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung

Kommt es an einem in einer privaten Tiefgarage abgestellten Fahrzeug bei abgestelltem Motor zu einer Selbstentzündung durch einen technischen Defekt und infolgedessen zu einem Brand, der auf ein anderes Fahrzeug übergreift, haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des in Brand geratenen Fahrzeugs für den entstandenen Schaden, da das Schadensereignis bei dem Betrieb des Fahrzeugs eingetreten ist (LG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2013, Az.: 9 S 319/12). Die Haftung nach § 7 Absatz 1 StVG umfasst alle durch den Fahrzeugverkehr bzw. die Fahrzeugnutzung beeinflussten Schadensabläufe. Es genügt, dass sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat. Für eine Betriebsgefahrhaftung des Fahrzeugs bzw. Fahrzeughalters kommt es darauf an, dass der Unfall bzw. Schadensfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Fahrzeugs steht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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