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Der merkantile Minderwert

Wie berechnet sich der merkantile Minderwert und was sind die Voraussetzungen?

Autofahrern, die durch einen Verkehrsunfall Blechschäden an ihrem Pkw erlitten haben, ist der Begriff des merkantilen Minderwerts bestimmt schon einmal begegnet. Trotzdem werden die wenigsten Betroffenen wissen, was unter diesem Begriff genau zu verstehen ist. Bei der Flut von Fach- und Rechtsbegriffen, die von den Versicherungen und den beteiligten Rechtsanwälten verwendet wird, ist es auch nicht verwunderlich, wenn dem Laien nicht alles auf Anhieb verständlich ist.

Merkantiler Minderwert - Was ist das und wie wird er berechnet?
Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall. Selbst wenn das Fahrzeug einwandfrei repariert wurde, hat es dennoch nicht mehr den ursprünglichen Wert. Symbolfoto: fredgoldstein/Bigstock

Dennoch ist es wichtig, sich im Schadensfall mit der Materie zu beschäftigen. Ansonsten kann es schnell passieren, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt oder weniger erhält, als es das Gesetz ermöglicht hätte. Es kann also von großem Vorteil sein zu wissen, was sich hinter Begriffen wie dem merkantilen Minderwert verbirgt.

Definition des merkantilen Minderwertes

Grundsätzlich bezeichnet der merkantile Minderwert im Verkehrsrecht den Wertverlust eines Pkw nach einem Unfall. Der merkantile Minderwert ist demnach eine Wertminderung des Fahrzeugs, die aus kaufmännischer Sicht nach der Reparatur zwangsweise auftritt. Die Wertminderung tritt auch bei einer erfolgreichen Reparatur ein, da der Pkw auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger einbringen wird. Allein die Tatsache, dass es sich nun um ein Unfallfahrzeug handelt, mindert also seinen Wert. Wird bei einem Unfall das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt, muss der Schädiger auch den nach einer Reparatur verbleibenden Minderwert ersetzen. Beim Ersatz dieses Schadens spielt es keine Rolle, ob sich der Eigentümer früher oder später dazu entschließt, den Wagen zu verkaufen. Problematisch ist bei diesem Wert, dass es sich um einen fiktiven handelt, weswegen es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Berechnung kommt. Der Minderwert ist also eine theoretische Größe, die am Fahrzeug selbst nicht messbar ist.

Voraussetzungen für die Wertminderung

Allerdings kann nicht jede kaufmännische Wertminderung bei der verantwortlichen Versicherung in Rechnung gestellt werden. Zunächst müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit der entstandene Minderwert ersetzt wird. So darf die merkantile Wertminderung nur geltend gemacht werden, falls der Pkw auch tatsächlich repariert worden ist.

Bei einer fiktiven Abwicklung des Schadens auf Basis der Gutachterrechnung hat der Betroffene hingegen keinen Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung. Des Weiteren ist eine Geltendmachung des Schadens nur möglich, wenn er erheblich ist. Ein Schaden gilt in diesem Fall als erheblich, wenn er nicht Bagatell- oder nicht nur Blechschaden ist. Im Allgemeinen nehmen die Gerichte einen merkantilen Minderwert bei Reparaturkosten von mehr als 10 % des Fahrzeugwertes an. In manchen Fällen wird für das Entstehen einer Wertminderung vorausgesetzt, dass der Wag nicht mehr als 5 Jahre alt ist und eine Fahrleistung von nicht mehr als 100.000 km hat. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung von Kraftfahrzeugen sind diese starren Grenzen inzwischen nicht mehr relevant und dürfen nicht mehr angewandt werden.

Wie berechnet sich der merkantile Minderwert?

Ermittlung und Berechnung der merkantilen Wertminderung
Ermittlung und Berechnung der merkantilen Wertminderung – Für die Berechnung der Wertminderung gibt es verschiedene Berechnungsmodelle. Das am häufigsten angewandte Modell ist das Modell nach Sahm/Ruhkopf. Symbolfoto: AndreyPopov/Bigstock

Für die Ermittlung und Berechnung des merkantilen Minderwerts existiert keine einheitliche Methode. In aller Regel wird die Höhe der Wertminderung von einem Sachverständigengutachten bestimmt werden. Der Sachverständige legt seiner Berechnung mehrere Berechnungsmodelle zu Grunde und bildet schließlich aus allen Werten den Durchschnitt. Gängige Berechnungsmethoden sind zum Beispiel die Berechnung nach Ruhkopf-Sahm oder die Berechnung nach dem Hamburger Modell. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Berechnungen des merkantilen Minderwerts sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht stehen wir Ihnen hier selbstverständlich kompetent und zuverlässig zur Seite. Nutzen Sie nach einem Verkehrsunfall auch unsere Unfall- und Schadensregulierung Online.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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