Wenn Personen, die bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu Schaden kommen, aufgrund ihrer Verletzungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen, entsteht ihnen ein so genannter Haushaltsführungsschaden. Laut Schadenersatzrecht, genauer gesagt § 843 Abs. 1 BGB, besteht bei einem Haushaltsführungsschaden ein Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe dieses Schadenersatzes ist von mehreren Faktoren abhängig. Wer hat Anspruch auf Schadenersatz bei einem Haushaltsführungsschaden? Grundsätzlich hat jeder, der einen Haushaltsführungsschaden erleidet, einen Anspruch auf Ersatz der […]