Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Streit um Schadensersatz: Wenn der Unfall selbst in Frage steht
- Der angebliche Unfall auf der Gelsenkirchener Straße
- Die Forderung: Wer soll für den Schaden aufkommen?
- Der unerwartete Konter: War der Unfall nur vorgetäuscht?
- Die entscheidende Frage für das Gericht: Hat es überhaupt gekracht?
- Widersprüchliche Zeugen: Warum die Geschichte nicht überzeugte
- Ungereimtheiten schon vor der Fahrt
- Die Entscheidung des Gerichts: Keine Beweise, kein Geld
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was versteht man unter der Beweislast bei einem Verkehrsunfall?
- Wie kann ich beweisen, dass sich ein Verkehrsunfall wirklich ereignet hat?
- Was passiert, wenn Zeugenaussagen zu einem Unfall widersprüchlich sind?
- Welche Bedeutung hat der Vorwurf eines gestellten Unfalls für meinen Schadensersatzanspruch?
- Welche Folgen hat es, wenn ich das Stattfinden eines Unfalls nicht beweisen kann?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 3 O 61/15 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Essen
- Datum: 26.09.2016
- Aktenzeichen: 3 O 61/15
- Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Eigentümer eines BMW, der Schadensersatz für einen Verkehrsunfall von den Beklagten forderte.
- Beklagte: Der Fahrer eines VW Transporters (Taxi) und dessen Kfz-Versicherung, die die Ansprüche des Klägers bestritten.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz nach einem angeblichen Verkehrsunfall in Essen. Laut Klägerangaben wechselte der beklagte Taxifahrer die Spur und kollidierte mit dem klägerischen BMW, der daraufhin gegen ein parkendes Auto gedrückt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der behauptete Verkehrsunfall tatsächlich stattgefunden hat oder ob es sich um eine Manipulation handelte. Dies umfasste auch die Frage, ob die geltend gemachten Schäden kausal durch diesen Unfall entstanden sind.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht Essen wies die Klage des Klägers vollständig ab. Der Kläger musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Begründung: Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der behauptete Unfall tatsächlich stattgefunden hat. Dies lag hauptsächlich an erheblichen Widersprüchen in den Aussagen der vom Kläger benannten Zeugen zum Unfallhergang und den Begleitumständen. Der Kläger konnte den ihm obliegenden Beweis für das Unfallereignis nicht erbringen.
- Folgen: Der Kläger erhielt keinen Schadensersatz und musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der Fall vor Gericht
Streit um Schadensersatz: Wenn der Unfall selbst in Frage steht
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und der Ablauf danach scheint meist klar: Der Verursacher oder dessen Versicherung muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch was geschieht, wenn die Gegenseite eine ganz andere Geschichte erzählt? Was, wenn sie nicht nur die Schuld bestreitet, sondern behauptet, der beschriebene Unfall habe so niemals stattgefunden? Genau mit dieser komplizierten Frage musste sich das Landgericht Essen befassen. Ein Autofahrer forderte eine hohe Summe für Reparaturen, doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen und zog die gesamte Geschichte in Zweifel.
Der angebliche Unfall auf der Gelsenkirchener Straße

Der Eigentümer eines BMW, nennen wir ihn den Kläger, schilderte den Vorfall so: Am Abend des 22. November 2014 war sein Sohn mit dem Wagen in Essen unterwegs. Neben ihm saß ein Bekannter auf dem Beifahrersitz. Auf der Gelsenkirchener Straße, einer mehrspurigen Straße, soll es dann passiert sein. Ein Taxi, gefahren vom späteren Beklagten, habe plötzlich und ohne auf den Verkehr zu achten die Spur gewechselt. Der Taxifahrer habe dabei telefoniert und sei unaufmerksam gewesen.
Laut der Darstellung des Sohnes rammte das Taxi den BMW in einem steilen 45-Grad-Winkel. Durch die Wucht des Aufpralls sei der BMW gegen einen am rechten Straßenrand geparkten VW Polo geschleudert worden. Ein Ausweichen oder rechtzeitiges Bremsen sei unmöglich gewesen. Das Ergebnis: ein erheblicher Schaden an drei Fahrzeugen.
Die Forderung: Wer soll für den Schaden aufkommen?
Aufgrund dieses geschilderten Hergangs forderte der BMW-Eigentümer Schadensersatz. Die Liste der Kosten war lang: Über 7.600 Euro für die Reparatur des BMW, dazu mehr als 1.800 Euro für das Gutachten eines Sachverständigen, eine kleine Pauschale für Auslagen, über 500 Euro für den Nutzungsausfall des Wagens während der Reparaturzeit und die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Insgesamt belief sich die Forderung auf über 10.000 Euro.
Der Kläger verklagte dabei sowohl den Taxifahrer als auch dessen Haftpflichtversicherung gemeinsam. Juristen nennen das eine Klage gegen Gesamtschuldner. Das kann man sich wie eine WG vorstellen, die gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben hat. Der Vermieter kann sich aussuchen, von welchem Mitbewohner er die volle Miete verlangt. Genauso wollte der BMW-Eigentümer die Möglichkeit haben, sein Geld entweder vom Fahrer oder direkt von der Versicherung zu bekommen.
Der unerwartete Konter: War der Unfall nur vorgetäuscht?
Die Reaktion des Taxifahrers und seiner Versicherung, der Beklagten, war drastisch. Sie bestritten nicht nur einzelne Schadensposten oder den genauen Unfallhergang – sie bestritten, dass der Unfall überhaupt stattgefunden hat. Und falls es doch eine Kollision gegeben haben sollte, dann sei diese absichtlich herbeigeführt, also manipuliert worden. Um diese schwere Anschuldigung zu untermauern, listete die Versicherung eine Reihe von Verdachtsmomenten auf, die aus ihrer Sicht typisch für einen gestellten Unfall seien.
Dazu zählte zum Beispiel, dass es sich beim beschädigten Fahrzeug um einen hochwertigen BMW mit hoher Laufleistung handelte, während der angebliche Unfallgegner ein einfaches Arbeitsfahrzeug, ein Taxi, war. Auch der geschilderte Aufprallwinkel von 45 Grad bei einem einfachen Spurwechsel erschien der Versicherung höchst unwahrscheinlich. Zudem sei es merkwürdig, dass der Kläger das Geld für die Reparatur forderte, anstatt den Wagen tatsächlich reparieren zu lassen. Juristen nennen dies Fiktive Abrechnung – man lässt sich den Schaden auf Basis eines Gutachtens auszahlen. Das ist zwar grundsätzlich erlaubt, kann aber in Kombination mit anderen Faktoren Misstrauen erwecken.
Die entscheidende Frage für das Gericht: Hat es überhaupt gekracht?
Das Gericht stand nun vor einer grundlegenden Hürde. Bevor es überhaupt prüfen konnte, ob der Unfall manipuliert war oder wer die Schuld trug, musste es eine viel grundlegendere Frage klären: Ist dieser Unfall, so wie vom Kläger geschildert, wirklich passiert? Im Zivilprozess gilt nämlich der Grundsatz der Beweislast. Das bedeutet: Wer etwas von einem anderen fordert, muss auch beweisen, dass die Voraussetzungen für diese Forderung erfüllt sind.
Man kann das mit einem Alltagsbeispiel vergleichen: Wenn Sie behaupten, ein Freund schuldet Ihnen 50 Euro, müssen Sie das beweisen können, zum Beispiel durch eine Nachricht oder einen Zeugen. Sie können nicht einfach die Behauptung aufstellen und erwarten, dass der Freund beweisen muss, dass er Ihnen kein Geld schuldet. Genauso war es hier: Der BMW-Eigentümer musste dem Gericht beweisen, dass der Unfall stattgefunden hat und dass genau dieser Unfall die von ihm geltend gemachten Schäden verursacht hat.
Widersprüchliche Zeugen: Warum die Geschichte nicht überzeugte
Um diesen Beweis zu erbringen, benannte der Kläger zwei Zeugen: seinen Sohn, der den BMW gefahren hatte, und dessen Beifahrer. Doch genau hier zerbrach die gesamte Argumentation des Klägers. Bei ihrer Vernehmung vor Gericht machten die beiden Zeugen derart widersprüchliche Aussagen, dass das Gericht erhebliche Zweifel an der Wahrheit ihrer Geschichte bekam.
Der Sohn des Klägers beschrieb die Situation nach dem angeblichen Zusammenstoß sehr dramatisch. Der BMW sei so heftig mit dem geparkten Polo verkeilt gewesen, dass sein Beifahrer die Tür auf seiner Seite nicht mehr habe öffnen können. Der Beifahrer musste demnach über die Fahrerseite aus dem Auto klettern. Eine solche Situation vergisst man nicht so schnell.
Doch was sagte der Beifahrer selbst dazu aus? Er konnte sich an eine solche dramatische Szene überhaupt nicht erinnern. Er gab an, er sei ganz normal über die Beifahrertür ausgestiegen. An eine Beschädigung eines geparkten Autos oder daran, im Fahrzeug eingeklemmt gewesen zu sein, hatte er keinerlei Erinnerung mehr.
Ungereimtheiten schon vor der Fahrt
Für das Gericht war dieser Widerspruch ein entscheidender Punkt. Wie konnte es sein, dass zwei Personen, die dasselbe Ereignis erlebt haben wollen, eine so zentrale und außergewöhnliche Begebenheit – das Verkeilen der Autos und das Aussteigen über die andere Seite – völlig unterschiedlich schildern? Eine plausible Erklärung dafür gab es nicht. Der angebliche Unfall lag zum Zeitpunkt der Aussagen zwar schon einige Zeit zurück, aber nicht so lange, dass ein derart prägnantes Detail komplett aus dem Gedächtnis eines Zeugen verschwunden sein könnte.
Zusätzlich zu diesem Hauptwiderspruch gab es weitere Ungereimtheiten. Die beiden Zeugen erzählten sogar unterschiedliche Geschichten darüber, was sie vor der angeblichen Unfallfahrt überhaupt gemacht hatten. Der Sohn sagte, sie seien zusammen in der Stadt gewesen, hätten etwas getrunken und er wollte seinen Freund nur nach Hause fahren. Der Beifahrer hingegen erzählte, der Sohn habe ihn in einem Café angesprochen und gefragt, ob er mitkommen wolle, um jemanden abzuholen. Auch diese unterschiedlichen Darstellungen des Anlasses der Fahrt verstärkten die Zweifel des Gerichts.
Die Entscheidung des Gerichts: Keine Beweise, kein Geld
Am Ende kam das Gericht zu einem klaren Ergebnis: Die Klage wurde abgewiesen. Der Grund war nicht, dass das Gericht dem Kläger eine absichtliche Täuschung nachweisen konnte. Der Fall scheiterte viel früher. Der Kläger hatte es schlichtweg nicht geschafft, seine Beweislast zu erfüllen. Er konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass der Unfall sich überhaupt ereignet hat.
Nach dem Gesetz muss das Gericht zur vollen Überzeugung gelangen, dass eine Behauptung wahr ist. Es dürfen keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen. Durch die massiven und unerklärlichen Widersprüche in den Aussagen der einzigen beiden Zeugen waren diese Zweifel aber so groß, dass das Gericht den Schilderungen keinen Glauben schenken konnte. Es konnte nicht einmal einen „Mindesttatbestand“, also eine Kernaussage zum Unfall, als wahr unterstellen. Ohne einen bewiesenen Unfall gibt es aber auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der BMW-Eigentümer musste daher nicht nur auf seinem Schaden sitzen bleiben, sondern auch die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil macht deutlich, dass bei Schadensersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte selbst beweisen muss, dass der Unfall tatsächlich stattgefunden hat – und zwar so überzeugend, dass beim Gericht keine vernünftigen Zweifel bleiben. Wenn Zeugen widersprüchliche Aussagen zu zentralen Ereignissen machen, wie hier zum dramatischen Verkeilen der Fahrzeuge, kann das Gericht die gesamte Geschichte als unglaubwürdig bewerten. Die Entscheidung zeigt, dass es nicht ausreicht, einfach einen Unfall zu behaupten und Schäden zu beziffern – man muss den Richter auch wirklich davon überzeugen, dass alles so passiert ist wie geschildert. Für Unfallgeschädigte bedeutet das: Konsistente und glaubwürdige Zeugenaussagen sind entscheidend, denn ohne bewiesenen Unfall gibt es auch kein Geld von der Versicherung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter der Beweislast bei einem Verkehrsunfall?
Die Beweislast bei einem Verkehrsunfall ist ein zentrales Prinzip im deutschen Recht. Sie beschreibt, welche Partei im Falle eines Rechtsstreits die Tatsachen beweisen muss, um ihren Anspruch oder ihre Verteidigung zu untermauern. Es geht also darum, wer „an der Reihe ist“, Nachweise für seine Behauptungen zu erbringen.
Der Grundsatz: Wer fordert, muss beweisen
Der grundlegende Gedanke ist einfach: Wer von einer anderen Person etwas fordert, zum Beispiel Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, muss die Tatsachen beweisen, die diesen Anspruch begründen. Man spricht hier auch von der „Bringschuld“ derjenigen Partei, die etwas geltend macht.
Wenn Sie also nach einem Verkehrsunfall einen Schadenersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher haben, müssen Sie als Anspruchsteller belegen, dass:
- Der Unfall tatsächlich stattgefunden hat.
- Die andere Partei den Unfall (mit-)verursacht hat oder dafür verantwortlich ist.
- Ihnen durch den Unfall ein konkreter Schaden entstanden ist und wie hoch dieser Schaden ist. Dies umfasst beispielsweise die Reparaturkosten am Fahrzeug oder auch Schmerzensgeld bei Verletzungen.
Können die erforderlichen Beweise für diese Tatsachen nicht erbracht werden, geht dies zu Lasten der Partei, die beweispflichtig war. Das bedeutet, selbst wenn Ihr Anspruch tatsächlich bestehen würde, er aber nicht bewiesen werden kann, wird er im Zweifel nicht durchgesetzt.
Bedeutung für den Unfallbeteiligten
Für Sie als Unfallbeteiligter bedeutet das, dass das Sammeln von Beweisen nach einem Unfall sehr wichtig sein kann. Dazu zählen zum Beispiel Fotos vom Unfallort, Zeugenaussagen, die Kontaktdaten der anderen Beteiligten und eine präzise Unfallbeschreibung.
Es gibt im Verkehrsrecht zwar auch bestimmte Ausnahmen oder Erleichterungen von diesem Grundsatz, etwa wenn es um die sogenannte Gefährdungshaftung geht, die allein aus dem Betrieb eines Fahrzeugs entstehen kann. Doch auch in diesen Fällen sind oft bestimmte Fakten zu beweisen. Der Grundgedanke bleibt jedoch bestehen: Wer Rechte aus einem Ereignis ableiten möchte, muss die dafür notwendigen Fakten belegen können.
Wie kann ich beweisen, dass sich ein Verkehrsunfall wirklich ereignet hat?
Wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Unstimmigkeiten oder einem Bestreiten durch die Gegenseite kommt, ist es entscheidend, das Unfallgeschehen und die entstandenen Schäden belegen zu können. Das deutsche Rechtssystem erfordert, dass die Person, die Ansprüche geltend macht, die Tatsachen beweist, auf denen diese Ansprüche beruhen. Für Sie bedeutet das, dass qualitativ hochwertige und umfassende Beweismittel wesentlich sind, um den Unfallhergang und die Folgen nachvollziehbar darzulegen. Ein frühzeitiges und sorgfältiges Sichern von Informationen kann hierbei den Unterschied machen.
Wichtige Beweismittel nach einem Verkehrsunfall
Die Art der Beweismittel, die in solchen Fällen eine Rolle spielen, kann vielfältig sein und stützt sich oft auf verschiedene Quellen, die das Geschehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten:
- Polizeiliche Unfallaufnahme: Wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wurde, erstellt sie in der Regel einen detaillierten Bericht über das Geschehen. Dieser Polizeibericht enthält wichtige Informationen wie die Beteiligten, Zeugenaussagen, eine Skizze und oft eine erste Einschätzung der Situation. Er dient als offizielle Dokumentation des Unfalls und kann bei der Klärung des Sachverhalts eine erste Orientierung bieten.
- Fotos und Videos vom Unfallort und den Schäden: Visuelle Dokumente sind oft besonders aussagekräftige Beweismittel. Dazu gehören Aufnahmen der beteiligten Fahrzeuge, der Schäden aus verschiedenen Blickwinkeln, der Unfallstelle selbst (z.B. Straßenverlauf, Verkehrsschilder, Bremsspuren, Trümmerteile) und der Umgebung. Achten Sie auf eine gute Qualität und ausreichend Licht. Fotos können zeigen, wo die Fahrzeuge zum Stehen kamen, wie die Beschädigungen aussehen und welche Spuren der Unfall hinterlassen hat.
- Zeugenaussagen: Personen, die den Unfall beobachtet haben, können wertvolle Informationen liefern. Ihre Aussagen können den Hergang aus einer neutralen Perspektive schildern. Es ist hilfreich, die Kontaktdaten von Zeugen (Name, Adresse, Telefonnummer) direkt am Unfallort zu notieren. Eine schriftliche Festzuhaltung der Zeugenaussage kann diese später ergänzen.
- Sachverständigengutachten: Insbesondere bei komplexeren Unfallabläufen oder größeren Schäden kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten entscheidend sein. Ein Sachverständiger untersucht die Schäden an den Fahrzeugen, rekonstruiert den Unfallhergang auf Basis physikalischer Gesetze und erstellt eine fundierte Analyse. Dieses Gutachten liefert eine neutrale technische Bewertung und untermauert oft die Ursächlichkeit und Höhe der Schäden.
- Unfallskizzen: Eine selbst angefertigte oder von der Polizei erstellte Skizze des Unfallortes kann helfen, die Positionen und Bewegungsrichtungen der Fahrzeuge vor, während und nach dem Zusammenstoß zu visualisieren. Sie ergänzt die Fotos und kann das Unfallgeschehen noch klarer darstellen.
Die Qualität und Vollständigkeit dieser Beweismittel sind entscheidend für ihre Beweiskraft. Je präziser und umfassender die gesammelten Informationen sind, desto einfacher lässt sich der Unfallhergang später nachvollziehen und beweisen.
Was passiert, wenn Zeugenaussagen zu einem Unfall widersprüchlich sind?
Wenn Zeugenaussagen zu einem Unfallgeschehen voneinander abweichen oder sich sogar widersprechen, stellt dies eine erhebliche Herausforderung für die Feststellung des Sachverhalts dar. Das Gericht muss in einem solchen Fall sehr genau prüfen, welche Darstellung glaubwürdig und glaubhaft ist.
Die Bedeutung von Zeugenaussagen im Gerichtsprozess
Zeugenaussagen sind in einem Unfallprozess oft von zentraler Bedeutung, da sie dem Gericht helfen sollen, den genauen Hergang zu rekonstruieren. Sie dienen dazu, ein klares Bild des Unfallgeschehens zu vermitteln. Wenn Zeugen jedoch unterschiedliche oder sogar widersprüchliche Angaben machen, erschwert dies die gerichtliche Beweisaufnahme erheblich. Dies gilt auch, wenn die widersprüchlichen Aussagen von Zeugen stammen, die grundsätzlich die eigene Position stützen sollen.
Wie Gerichte Zeugen prüfen: Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit
Gerichte gehen bei der Bewertung von Zeugenaussagen sehr strukturiert vor. Sie unterscheiden dabei zwischen zwei wesentlichen Aspekten:
- Glaubwürdigkeit des Zeugen: Hier geht es um die Person des Zeugen selbst. Das Gericht beurteilt, ob der Zeuge den Eindruck macht, die Wahrheit sagen zu wollen. Faktoren können hier sein:
- Die persönliche Beziehung des Zeugen zu den Beteiligten (z.B. Verwandtschaft, Freundschaft).
- Mögliche eigene Interessen am Ausgang des Verfahrens.
- Das allgemeine Auftreten des Zeugen vor Gericht.
- Glaubhaftigkeit der Aussage: Hier steht der Inhalt der Aussage im Vordergrund. Das Gericht prüft, ob das, was der Zeuge erzählt, nachvollziehbar und logisch ist. Wichtige Punkte sind:
- Innerer Widerspruch: Macht der Zeuge in seiner Aussage widersprüchliche Angaben?
- Äußere Widersprüche: Passt die Aussage nicht zu anderen bekannten Fakten oder Aussagen anderer Zeugen?
- Detaillierungsgrad: Ist die Aussage schlüssig, detailliert und frei von Leerstellen, die nicht erklärbar sind?
- Konstanz der Aussage: Bleibt der Zeuge bei seinen Angaben, auch bei Nachfragen oder zu verschiedenen Zeitpunkten (z.B. bei der Polizei und später vor Gericht)?
- Wahrnehmungsfähigkeit: Wie waren die Sicht- und Wetterverhältnisse zum Unfallzeitpunkt? Konnte der Zeuge überhaupt alles so genau sehen, wie er es schildert?
Ein Gericht versucht, ein Gesamtbild aus allen Beweismitteln zu gewinnen. Hierzu zählen neben Zeugenaussagen auch Fotos, Gutachten, Unfallspuren und Dokumente.
Auswirkungen widersprüchlicher Aussagen auf den Prozess
Widersprüchliche Zeugenaussagen können die Position der Partei, die sich auf diese Zeugen beruft, massiv schwächen. Wenn selbst die Aussagen von Zeugen, die die eigene Darstellung stützen sollen, nicht übereinstimmen, erweckt dies beim Gericht Zweifel an der Richtigkeit des gesamten Sachvortrags.
Für das Gericht wird es schwierig, den Unfallhergang zweifelsfrei festzustellen. Wenn die entscheidenden Punkte, wie zum Beispiel die Schuldfrage, aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht klar bewiesen werden können, hat dies Konsequenzen. Die Partei, die eine Behauptung aufstellt (und dafür die sogenannte Beweislast trägt), muss diese Behauptung auch beweisen können. Sind die Zeugenaussagen zu widersprüchlich, um eine klare Überzeugung zu bilden, kann dies dazu führen, dass das Gericht dem Vortrag der beweisbelasteten Partei nicht folgt. Im ungünstigsten Fall kann dies bedeuten, dass ein Anspruch nicht durchgesetzt werden kann, weil der Unfallhergang nicht hinreichend bewiesen ist. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Zeugenaussagen ein kohärentes und glaubhaftes Bild ergeben.
Welche Bedeutung hat der Vorwurf eines gestellten Unfalls für meinen Schadensersatzanspruch?
Ein Gestellter Unfall ist der Vorwurf, dass ein Verkehrsunfall absichtlich herbeigeführt wurde, um einen finanziellen Vorteil, meist in Form von Schadensersatz oder Versicherungsleistungen, zu erlangen. Dieser Verdacht, der oft von der Gegenseite oder der Versicherung geäußert wird, hat erhebliche Auswirkungen auf Ihren Schadensersatzanspruch.
Erhöhte Beweisanforderungen bei Verdacht
Normalerweise profitieren Sie als Geschädigter bei typischen Unfallkonstellationen, wie einem Auffahrunfall, vom sogenannten Anscheinsbeweis. Das bedeutet, der Unfallhergang spricht bereits „auf den ersten Blick“ für ein bestimmtes Verschulden des Unfallverursachers.
Wird Ihnen jedoch ein gestellter Unfall vorgeworfen, ist der Anscheinsbeweis in der Regel zerstört. Für Sie bedeutet das: Die Beweislage ändert sich drastisch. Sie müssen nun besonders detailliert und überzeugend nachweisen, dass der Unfall sich tatsächlich wie von Ihnen geschildert ereignet hat und dass der Schaden nicht absichtlich herbeigeführt wurde. Dies wird als erhöhte Darlegungs- und Beweislast bezeichnet. Das Gericht oder die Versicherung wird die Umstände des Unfalls, Ihre Angaben und die Beweismittel sehr kritisch prüfen.
Mögliche Folgen bei Verdacht oder Nachweis
Die Konsequenzen eines Vorwurfs oder gar Nachweises eines gestellten Unfalls können weitreichend sein:
- Ablehnung des Schadensersatzanspruchs: Wenn Sie den Verdacht des gestellten Unfalls nicht entkräften können oder sich der Verdacht erhärtet, wird Ihr Schadensersatzanspruch vollständig abgelehnt. Sie erhalten dann keine Entschädigung für Schäden an Ihrem Fahrzeug oder Personenschäden.
- Rückforderung bereits erhaltener Leistungen: Sollten bereits Zahlungen erfolgt sein, können diese von der Versicherung zurückgefordert werden.
- Strafrechtliche Ermittlungen: Ein gestellter Unfall ist ein Betrugsversuch oder vollendeter Betrug. Dies kann zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch) oder Versicherungsbetruges (§ 265a Strafgesetzbuch) führen. Im Falle einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Wichtigkeit einer lückenlosen Beweisführung
Um den Vorwurf eines gestellten Unfalls zu entkräften und Ihren Anspruch durchzusetzen, ist eine äußerst sorgfältige und lückenlose Beweisführung unerlässlich. Dies umfasst die genaue Dokumentation des Unfallhergangs, die Sicherung von Spuren, Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen, Zeugenaussagen und gegebenenfalls unabhängige Sachverständigengutachten, die den Unfallhergang und die Schäden objektiv belegen. Jede Ungereimtheit oder fehlende Erklärung kann das Misstrauen verstärken.
Welche Folgen hat es, wenn ich das Stattfinden eines Unfalls nicht beweisen kann?
Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchten, aber das tatsächliche Stattfinden eines Unfalls – oder andere für Ihren Anspruch wichtige Umstände – nicht beweisen können, hat dies schwerwiegende Konsequenzen.
Die Beweislast und ihre Folgen
Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Beweislast. Das bedeutet: Die Partei, die einen Anspruch geltend macht – also beispielsweise Schadensersatz für einen Unfall – muss die Tatsachen beweisen, die diesen Anspruch begründen. Können Sie als Anspruchsteller nicht beweisen, dass der Unfall tatsächlich stattgefunden hat oder dass Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, dann:
- Verlieren Sie Ihren gesamten Schadensersatzanspruch: Sie erhalten keinerlei Entschädigung für den Ihnen entstandenen Schaden. Das bedeutet, Sie bleiben auf Ihrem eigenen Schaden sitzen, müssen also Reparaturkosten, Arztkosten oder andere Ausfälle selbst tragen.
- Tragen Sie die Verfahrenskosten: Hinzu kommt, dass Sie als unterlegene Partei im Gerichtsverfahren die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen müssen. Dies kann je nach Streitwert des Unfalls schnell hohe Beträge erreichen. Stellen Sie sich vor, Sie beanspruchen 10.000 Euro Schadensersatz. Wenn Sie den Unfall nicht beweisen können, müssen Sie nicht nur Ihre 10.000 Euro selbst bezahlen, sondern zusätzlich Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Gegners.
Für Sie bedeutet das: Ohne den Nachweis der entscheidenden Tatsachen, wie des Unfalls selbst, können Gerichte Ihren Anspruch nicht anerkennen. Die rechtlichen Regelungen legen fest, dass nur bewiesene Tatsachen der Entscheidung zugrunde gelegt werden können. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, nach einem Ereignis wie einem Unfall alle möglichen Beweise – wie Fotos, Zeugenaussagen, polizeiliche Aufnahmen oder Dokumentationen von Schäden – sorgfältig zu sichern und aufzubewahren. Nur so können Sie Ihre Ansprüche später wirksam untermauern.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Gesamtschuldner
Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die gemeinsam für eine Forderung haften, sodass der Gläubiger die gesamte Forderung von jedem einzelnen Schuldner in voller Höhe verlangen kann. Im vorliegenden Fall konnten sich der Taxifahrer und dessen Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner verklagen lassen, sodass der Geschädigte wahlweise von einem oder beiden die vollständige Schadensersatzzahlung fordern konnte. Das erleichtert dem Geschädigten die Durchsetzung seines Anspruchs, weil er nicht erst auf die anteilige Zahlung jedes Schuldners angewiesen ist. Ein Alltagbeispiel wäre, wenn bei einem gemeinsam angemieteten Ferienhaus alle Mieter gesamtschuldnerisch für die Miete haften und der Vermieter die volle Miete von einem Mieter einfordern kann.
Fiktive Abrechnung
Die fiktive Abrechnung ist eine Methode bei der Schadensregulierung, bei der der Geschädigte den Schaden nicht durch tatsächliche Reparatur behebt, sondern sich die Kosten für die Reparatur auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens auszahlen lässt. Dies ist rechtlich zulässig, solange der Schaden real besteht und der Anspruch auf Schadensersatz besteht. Im Text wird diese Form der Abrechnung kritisch gesehen, da sie zusammen mit anderen Umständen den Verdacht eines gestellten Unfalls verstärken kann. Ein Beispiel im Alltag: Sie lassen Ihr Auto nach einem Unfall nicht reparieren, fordern aber die Kosten für die Reparatur von der Versicherung ein.
Beweislast
Die Beweislast legt fest, welche Partei in einem Rechtsstreit die Pflicht hat, Tatsachen zu beweisen, um ihren Anspruch durchzusetzen oder sich zu verteidigen. Im Verkehrsrecht bedeutet das hier, dass der Kläger (BMW-Eigentümer) beweisen muss, dass der Unfall tatsächlich stattgefunden hat, die Gegenseite schuldhaft handelte und dadurch ein Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann kein Schadensersatz verlangt werden. Im Alltag entspricht dies etwa der Situation, dass Sie beweisen müssen, dass Ihnen jemand etwas schuldet, bevor Sie Geld verlangen können.
Glaubhaftigkeit (von Zeugenaussagen)
Glaubhaftigkeit bezeichnet, ob der Inhalt einer Zeugenaussage in sich schlüssig und nachvollziehbar ist. Ein Gericht prüft bei widersprüchlichen Aussagen, ob diese logisch zusammenpassen, keine inneren oder äußeren Widersprüche aufweisen und ob wesentliche Einzelheiten verständlich dargestellt sind. Im Fall des Verkehrsunfalls führten unterschiedliche Schilderungen der Zeugen dazu, dass das Gericht die Glaubhaftigkeit ihres Berichts bezweifelte. Ein Beispiel im Alltag: Wenn zwei Personen denselben Unfall unterschiedlich beschreiben, muss überlegt werden, welche Darstellung wahrscheinlich zutrifft.
Gestellter Unfall
Ein gestellter Unfall liegt vor, wenn ein Unfall absichtlich herbeigeführt wird, um Schadensersatzansprüche oder Versicherungszahlungen zu erlangen, obwohl kein echter Unfall stattgefunden hat oder der Schaden absichtlich verursacht wurde. Im vorliegenden Fall wirft die Versicherung dem Kläger vor, dass der Unfall möglicherweise inszeniert wurde. Ein solcher Verdacht führt zu einer erhöhten Darlegungs- und Beweislast für den Anspruchsteller, da er detaillierter nachweisen muss, dass der Unfall echt war. Alltag: Ein Autofahrer täuscht einen Unfall vor, um von der Versicherung Geld für eine nicht vorhandene Beschädigung zu erhalten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Beweislast im Zivilprozess (insbesondere § 286 Zivilprozessordnung (ZPO)): Im Zivilprozess bedeutet Beweislast, dass die Partei, die eine Behauptung aufstellt und daraus Rechte ableiten möchte, diese Behauptung auch beweisen muss. Gelingt ihr dies nicht, geht das zu ihren Lasten, und die Forderung kann nicht durchgesetzt werden. Das Gericht darf seine Entscheidung nur auf Tatsachen stützen, die es als bewiesen ansieht, um den Gegner vor unbegründeten Ansprüchen zu schützen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger musste beweisen, dass sich der Verkehrsunfall tatsächlich ereignet hat, da er nur auf dieser Grundlage seine Schadensersatzansprüche herleitete. - Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall (Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere § 7 StVG und § 18 StVG): Das Straßenverkehrsgesetz regelt die Haftung für Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Fahrzeugs grundsätzlich verschuldensunabhängig für solche Schäden. § 18 StVG erweitert diese sogenannte Gefährdungshaftung auf den Fahrzeugführer, der sich aber unter Umständen entlasten kann. Ziel ist es, Verkehrsopfer zu schützen und die Haftung klar zu regeln.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger forderte Schadensersatz genau auf dieser gesetzlichen Grundlage, indem er behauptete, der Schaden sei durch den Betrieb des Taxis des Beklagten verursacht worden. - Gerichtliche Beweiswürdigung (§ 286 Zivilprozessordnung (ZPO)): Nach dieser Vorschrift entscheidet das Gericht frei und eigenverantwortlich darüber, ob es eine behauptete Tatsache für wahr hält oder nicht. Es muss hierfür die vorgelegten Beweismittel, wie Zeugenaussagen, Urkunden oder Sachverständigengutachten, sorgfältig prüfen und deren Glaubwürdigkeit und Beweiskraft bewerten. Das Gericht muss am Ende seiner Überzeugungsbildung zu einem Grad gelangen, der alle vernünftigen Zweifel ausschließt.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht konnte sich aufgrund der massiven und unerklärlichen Widersprüche in den Zeugenaussagen des Klägers nicht von der Wahrheit des angeblichen Unfallhergangs überzeugen. - Anspruch aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere § 115 VVG): Das Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht es einem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten, seinen Anspruch auf Schadensersatz nicht nur gegen den Verursacher, sondern auch direkt gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Dieser sogenannte Direktanspruch ist für den Geschädigten von großer Bedeutung, da er ihm einen finanziell meist stärkeren und zuverlässigeren Ansprechpartner für seine Forderungen bietet.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger machte von diesem Direktanspruch Gebrauch, indem er nicht nur den Taxifahrer, sondern auch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung direkt verklagte. - Gesamtschuldnerschaft (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 421 ff. BGB): Gesamtschuldnerschaft liegt vor, wenn mehrere Personen eine Leistung so schulden, dass jeder die ganze Leistung erbringen muss, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal fordern darf. Der Gläubiger kann sich in diesem Fall aussuchen, von welchem Schuldner er die gesamte Leistung fordert. Sobald einer der Gesamtschuldner die gesamte Leistung erbracht hat, erlöschen die Forderungen des Gläubigers gegenüber allen anderen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger verklagte den Taxifahrer und dessen Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner, um flexibel entscheiden zu können, von wem er die gesamte Schadenssumme einfordert.
Das vorliegende Urteil
LG Essen – Az.: 3 O 61/15 – Urteil vom 26.09.2016
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