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Unfallaufnahme – Unfallregulierung Online

Verkehrsunfall? 24 Stunden-Onlineschadensmeldung

Benötigen Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schnell anwaltliche Hilfe? Dann können Sie diese über unser Onlineschadensformular erhalten. Wenn Sie unser Onlineschadensformular ausfüllen, benötigen Sie keinen Besprechungstermin in unserer Kanzlei und wir garantieren Ihnen eine sofortige Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

>>> Hier geht´s direkt zum Anfrageformular für die Schadensregulierung über unseren Fachanwalt.

Bevor Sie das Formular ausfüllen:

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragen durchschnittlich nur 15 % der Geschädigten einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche. Hierdurch verzichten die Geschädigten in der Regel auf erhebliche Schadensersatzansprüche. Hierzu hat das OLG Frankfurt am Main in einem Urteil vom 02.12.2014, mit dem Az.: 22 U 171/13 ausgeführt, dass auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen ist. Liegt die vollständige Haftung aus dem Verkehrsunfall beim Unfallgegner, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung auch zur vollständigen Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet.

Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es nach Auffassung des OLG Frankfurt geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Verkehrsunfallschaden ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

Ihre Ansprüche als Geschädigter

  • Reparaturkosten bis zur Höhe des sog. „Wiederbeschaffungswerts“ bzw. bis zur 130%-Grenze
  • Sachverständigenkosten
  • Anwaltskosten
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • allg. Kostenpauschale (20,00 € – 30,00 €)
  • andere Sachschäden z.B. Zerstörung des Kofferrauminhalts
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld

  • Kinder-/Betreuungskosten
  • Haushaltshilfe / Haushaltsführungsschaden
  • entgangener Gewinn
  • Arzt-/Behandlungskosten
  • Finanzierungskosten bei Autokredit
  • sonstige Kreditkosten
  • Fahrzeugstandkosten
  • Verlust einer Tankfüllung
  • Fahrtkosten/Taxikosten für unfallbedingte Fahrten
  • Kosten für ein neues Fahrzeugkennzeichen
  • Abmeldekosten des Unfallfahrzeugs
  • Anmeldekosten des Ersatzfahrzeugs

Wichtiger Hinweis:

Wir raten Ihnen dringend an, unabhängig von der Verschuldensfrage, den Unfall auf jeden Fall vorsorglich sowohl Ihrer Haftpflicht-, als auch Ihrer Kaskoversicherung bis längstens innerhalb einer Woche seit dem Unfallgeschehen zu melden.

Es besteht ansonsten die Gefahr, dass Sie wegen einer sogenannten „Obliegenheitsverletzung“ Ihren Versicherungsschutz verlieren für den Fall, dass sich später ein evtl. Mitverschulden herausstellen sollte.

Unsere Hilfe im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile aus dem Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

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D-57223 Kreuztal – Buschhütten
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Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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