Skip to content
Menü
Schadensregulierung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Verkehrsunfall Siegen – Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall

Hatten Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeugs, als Radfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall? Sie wissen aber nicht, wie Sie sich in dieser Stresssituation verhalten sollen oder was Ihnen als Unfallgeschädigter nun zusteht? Welche Schadensersatzansprüche haben Sie als Geschädigter oder wie wehren Sie als Unfallverursacher unberechtigte Forderungen ab? Wir haben die Lösung! Wir unterstützen Sie als erfahrene Rechtsanwaltkanzlei für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht bei der Regulierung Ihres Unfalls und der Durchsetzung aller Ihrer daraus zustehender Ansprüche. Aber nicht nur bei Unfällen innerhalb Deutschlands, auch bei Verkehrsunfällen im EU-Ausland sind wir Ihr Ansprechpartner um Ihren Schaden mit den Versicherungen zu regulieren.
Schadensregulierung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Ihre Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal: Bundesweite Beratung

Fachanwalt für Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen oder Online-Rechtsberatung durch unsere Kanzlei. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht besitzen wir die notwendige Kompetenz und eine langjährige Erfahrung bei der Unfallregulierung und kennen uns auch in Versicherungsfragen bestens aus. Sie erhalten zunächst eine Einschätzung der aktuellen Rechtslage, sowie einen ersten Überblick, was genau zu tun ist und was Sie unbedingt beachten sollten. Schildern Sie uns kurz in unser Online Formular den Sachverhalt.

Wir kümmern uns um die Unfallregulierung, Gutachten, prüfen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Mit unserer Hilfe verzichten Sie nie wieder auf Ihre zustenden Ansprüche. Überigens: Einen erhaltenen Bußgeldbescheid können Sie HIER kostenlos und unverbindlich auf Fehler oder sonstiger Einspruchmöglichkeiten hin prüfen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd KotzFachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Warum Sie nach einem Autounfall einen Verkehrsanwalt beauftragen sollten?

Als Verkehrsanwalt mit Spezialisierung auf das Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, sind wir die kompetenten Experten für die Schadensregulierung und immer auf Ihrer Seite, mit dem Bestreben für Sie als Geschädigten das Beste herauszuholen oder für Sie als Unfallverursacher das Schlimmste zu verhindern.

Schadensregulierung vomn Rechtsanwalt

Unabhängige Regulierung

Mit uns profitieren Sie von einer völlig unabhängigen Feststellung des individuellen Schadensumfanges durch einen Sachverständigen und einer schnellen, unkomplizierten Schadensabwicklung mit den Versicherungen. Wir kümmern uns um die Regulierung des Unfalls und um alle Details für Sie.

Durchsetzung aller zustehenden Schadensersatzansprüche

Konsequente Durchsetzung

Wir helfen Ihnen zusätzliche Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend zu machen. Diese reichen von einem Schmerzensgeld bei Personenschaden über den Ersatz Ihres Verdienstausfalls bis hin zum Haushaltsführungsschaden oder dem Anspruch auf einen Mietwagen.

Langjärige Erfahrung im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Langjährige Erfahrung

Haftet Ihr Unfallgegner alleine für den verursachten Unfall, so übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Sind Sie der Unfallverursacher, kann Ihnen ein Anwalt viel Geld und Ärger ersparen. Egal ob Sie der Geschädigte oder der Verursacher sind – bei uns sind Sie in guten und erfahrenen Händen.

Unsere Hilfe im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wichtige Fragen nach einem Verkehrsunfall:

  • Wie verhalten Sie sich gegenüber der Versicherung?
  • Steht Ihnen ein Mietwagen oder ein Ersatzanspruch für den durch den Nutzungsausfall Ihres Wagens entstandenen Schadens zu?
  • Sollte immer ein Sachverständiger beauftragt werden?
  • Wie sieht es mit der Übernahme der Kosten für die Reparatur des Unfallschadens aus?
  • Wie wird eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten nach Gutachtenerstellt?
  • Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert?
  • Wie berechnet sich die Wertminderung bzw. der merkantile Minderwert?
  • Wie hoch ist die Kostenpauschale bei einem Unfall?
  • Steht Ihnen Schmerzensgeld oder ein Ersatzanspruch für den durch den Haushaltsführungsschaden entstandenen Schadens zu?
  • Wer trägt die Kosten für ein fachärztliches Attest?
  • Haben Sie Anspruch auf die Übernahme der Heilbehandlungskosten durch die Gegenseite?


Urteile aus dem Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

Checkliste: Was tun nach einem Autounfall?

 

  • Sichern Sie als erstes die Unfallstelle und rufen sofort die Polizei und bei Unfällen mit Personenschaden einen Rettungswagen. Die Versorgung möglicher Verletzter steht an erster Stelle.
  • Auch wenn es in einer solchen Stresssituation schwierig ist: Bewahren Sie einen kühlen Kopf und handeln Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern.
  • Machen Sie keine spontanen und unüberlegten Schuldanerkenntnisse. Selbst wenn auf den ersten Blick die Schuldfrage eindeutig erscheint.
  • Suchen Sie Zeugen und bitten Sie diese bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Falls dieses nicht möglich ist, notieren Sie den Namen der Zeugen und eine Kontaktmöglichkeit.
  • Suchen Sie Zeugen und bitten Sie diese bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Falls dieses nicht möglich ist, notieren Sie den Namen der Zeugen und eine Kontaktmöglichkeit.
  • Nehmen Sie keine Änderungen am Unfallgeschehen vor, bis die Polizei vor Ort ist. Muss dennoch etwas bewegt oder verändert werden, fertigen Sie vorher (am besten mit Zeugen) Skizzen an oder noch besser machen Sie Fotos.
  • Fertigen Sie einen Unfallbericht möglichst Zeitnah an. Sinnvoll ist es eine solche Vorlage immer griffbereit im Handschuhfach zu haben.
  • Haben Sie keine Vorlage zur Hand, notieren Sie dennoch alle relevanten Daten zum Unfallhergang, sowie den Namen des Fahrers (siehe Führerschein) und den des Kfz-Halters (siehe Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und die Versicherung, nebst Versicherungsnummer des Unfallgegners.
  • Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, überprüfen Sie sorgfältig das Protokoll. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Bei Unstimmigkeiten oder fehlerhaften Sachverhalten geben Sie dieses sofort bei der Polizei vor Ort zur Klärung an.
  • Seien Sie vorsichtig bei unseriösen Unfallhelfern, welche Ihnen direkt nach dem Unfall überteuerte Dienstleistungen zu Ihrem „Besten“ anbieten wollen. Nicht alles muss von der Versicherung des Schädigers auch ersetzt werden. Informieren Sie sich daher am besten bei uns, damit Sie aus Unwissenheit nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
  • Lassen Sie sich unter keinen Umständen von der Versicherung des Unfallverursachers beeinflussen. Treffen Sie keine unüberlegten Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners. Dies könnten z.B. die Wahl der Fachwerkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder weitere Bedingungen sein. Schnelle, unkomplizierte und unbürokratische Hilfe durch Versicherungen, die zahlen müssen, gibt es in der Regel grundsätzlich nicht.
  • Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns oder dem Verkehrsanwalt Ihrer Wahl in Verbindung. Halten Sie dabei am besten alle relevanten Daten, wie den Unfallbericht, Protokoll der Polizei, sowie die Angaben zum Unfallgegner und dessen Versicherung bereit. Ist ein Personenschaden aufgetreten, sind dazu auch ärztliche Angaben wie ein Attest hilfreich.

Verkehrsunfälle und das Straßenverkehrsrecht

Kaum ein Verkehrsteilnehmer hält sich immer an alle Regeln des Verkehrsrechts. Der hektische Straßenverkehr verführt dazu, sich gelegentlich über Vorschriften hinwegzusetzen.

Autounfall - Ab wann zum Rechtsanwalt?
Autounfälle passieren tagtäglich auf deutschen Straßen. Ab wann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden? Foto: kadmy/Bigstock

Jeder hat wohl schon mal im Stress die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, jemandem die Vorfahrt genommen oder gar eine rote Ampel überfahren. Häufig bleibt das Fehlverhalten ohne Konsequenzen, wer sich jedoch erwischen lässt, muss je nach Schwere der Tat mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg, temporären Fahrverboten oder dem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Der Verlust des Führerscheins droht regelmäßig bei Verkehrsstraftaten, wie der Unfallflucht oder dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Hier können auch hohe Geld- oder gar Haftstrafen verhängt werden. Aber auch schon bei klaren Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeiten, können die Behörden ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängen.

Bei kleineren Delikten, wie dem Falschparken oder einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung, bleibt es meist bei schmerzhaften Bußgeldern. Wer sich in der Regel gesetzeskonform verhält, muss auch den Eintrag einiger Punkte in die Verkehrssünderkartei nicht fürchten, erst ab einer gewissen Punktzahl drohen ernste Konsequenzen.

Alltägliche Unfälle können teuer zu stehen kommen

Vielfach sind es alltägliche Verkehrsunfälle, die Autofahrer in die Bredouille bringen. Schon bei einem kleinen Autounfall, wie einem Auffahrunfall, kann ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen. Diesen zu regulieren ist ohne Hilfe oft eine schwierige Aufgabe. Selbst ein kleiner Kratzer kann den Verursacher teuer zu stehen kommen. Werden bei dem Unfall Personen geschädigt, leicht verletzt oder sogar schwer verletzt, kann es richtig teuer werden. Einen Schaden am Fahrzeug kann man reparieren, aber bei Personenschäden sind die Folgen oft nicht absehbar.  Hier stehen immense Schmerzensgeldforderungen im Raum. Viele Autofahrer wissen aber nicht genau, wie sie sich im Ernstfall bei einem Straßenverkehrsunfall verhalten sollen, dabei ist es bei Unfällen, egal ob durch selbstverschuldete oder durch von anderen verschuldete, sehr wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Die richtigen Informationen was im Fall der Fälle zu tun ist, sind immens wichtig.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall im Straßenverkehr

Ein Autounfall ist schon ärgerlich genug, aber wie verhält man sich richtig nach einem Unfall? Pauschal sollte man nach Möglichkeit Ruhe bewahren. Besonnenes Handeln ist eine wichtige Grundvoraussetzung.

autounfall schadensregulierung sachverständiger
Der Unfall Sachverständige bei der Arbeit – Foto: Karol Stefan Sobolewski / 123RF Foto Stock

Oft ist das aber einfacher gesagt als getan. Kurz nach dem Unfall stellt sich häufig die Frage: Soll man die Polizei informieren? Aus meiner Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich stets dazu, auch bei kleineren Unfällen die Polizei zu rufen. Häufig lässt sich im ersten Schreckmoment das Ausmaß des Schadens gar nicht objektiv beurteilen, das gilt erst recht für die Klärung der Schuldfrage. Zunächst gilt es, sämtliche Beweise am Unfallort zu sichern, das kann im Detail nur die Polizei leisten. Spontane Schuldeingeständnisse bei Verkehrsunfällen und „einvernehmliche Einigungen“ mit dem Unfallgegner, werden mit etwas Abstand häufig widerrufen, dann ist es aber zu spät um noch Beweise zu sichern und es wird schwierig die Schuldfrage zu klären. Wenn möglich sollten Sie eigene Fotos vom Unfallort anfertigen und noch vor Ort ein Unfallprotokoll erstellen, dadurch können sie im Streitfall Ihre Version des Unfallgeschehens nachweisen. Ansonsten zahlen Sie als designierter Unfallverursacher möglicherweise nur drauf. Es kann sicherlich nicht schaden, immer ein paar dieser Unfallprotokoll-Formulare greifbar im Auto zu haben.

Ihre Rechte als Unfallopfer – Lassen Sie sich beraten!

Als Opfer eines Autounfalls können Sie selbstverständlich Schadensersatz verlangen und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung bspw. Reparaturkosten geltend machen. Ferner ist die Versicherung verpflichtet die Kosten für einen Mietwagen zu übernehmen und eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur zu zahlen. Gerade die Mietwagenkosten sind eines der leidigen Themen bei der Unfallregulierung. Als Verkehrsanwälte wissen wir aus Erfahrung, dass es hier nicht selten zu Problemen mit der Versicherung kommt. Unseriöse Anbieter versuchen hier gerne zu „tricksen“.   Lassen Sie sich zum Thema Mietwagen von uns beraten. Wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, steht Ihnen unter Umständen ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Wir klären Sie über die realistische Höhe Ihrer Ansprüche und die aktuelle Rechtsprechung auf. Lässt sich keine gütliche Einigung mit der Versicherung erzielen, sollten Sie nicht zögern einen Rechtsanwalt und gegebenenfalls einen Unfallsachverständigen einzuschalten. Nur ein unabhängiger Sachverständiger schätzt den Unfallschaden richtig ein.

Die Kanzlei Kotz ist Ihr Ansprechpartner in Verkehrsrechtsfragen

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen in allen Verkehrsrechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite. Als erfahrener Siegerländer Rechtsanwalt stehe ich Ihnen aber nicht nur im Kreis Siegen Wittgenstein bzw. im Siegerland zur Verfügung, gerne Berate und Vertrete ich Sie bundesweit.  Ganz gleich ob Sie nur eine rechtliche Auskunft einholen möchte oder konkrete Hilfe in einer Bußgeld- oder gar einer Verkehrsstrafsache benötigen.

Gerne übernehme ich für Sie als Verkehrsanwalt die gesamte Abwicklung eines Unfalls inklusive Schadensregulierung und setze Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch. Als Fachanwalt bin ich mit den Besonderheiten des Verkehrsrechts und der aktuellen Rechtsprechung bestens vertraut und kann Ihnen auch in schwierigen Fällen weiterhelfen. Gerne vereinbare ich auch einen Termin bei Ihnen vor Ort oder biete Ihnen eine unkomplizierte Rechtsberatung Online. Sprechen Sie uns an, wir finden eine passende Lösung für Sie und Ihr verkehrsrechtliches Problem.

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!