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Falschparken im Kreuzungsbereich – Mithaftung bei Verkehrsunfall?

Parkt ein Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug im Einmündungsbereich einer Kreuzung (5 –m-Bereich) am Fahrbahnrand, so besteht unter Umständen eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall in Höhe von 25 %, wenn ein anderes Fahrzeug das parkende Fahrzeug umfahren muss und es hierdurch zu einem Unfall kommt (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 3 C3261/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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