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Verkehrsrecht: Wir helfen schnell bei Verkehrsunfall und Bussgeldverfahren


Kaum ein Verkehrsteilnehmer hält sich immer an alle Regeln des Verkehrsrechts. Der hektische Straßenverkehr verführt dazu, sich gelegentlich über Vorschriften hinwegzusetzen. Jeder hat wohl schon mal im Stress die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, jemandem die Vorfahrt genommen oder gar eine rote Ampel überfahren. Häufig bleibt das Fehlverhalten ohne Konsequenzen, wer sich jedoch erwischen lässt, muss je nach Schwere der Tat mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg, temporären Fahrverboten oder dem dauerhafte Einzug der Fahrerlaubnis rechnen. Der Verlust des Führerscheins droht regelmäßig bei Verkehrsstraftaten, wie der Unfallflucht oder dem Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Hier können auch hohe Geld- oder gar Haftstrafen verhängt werden. Aber auch schon bei klaren Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeiten, können die Behörden ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängen.

Bei kleineren Delikten, wie dem Falschparken oder einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung, bleibt es meist bei schmerzhaften Bußgeldern. Wer sich in der Regel gesetzeskonform verhält, muss auch den Eintrag einiger Punkte in die Verkehrssünderkartei nicht fürchten, erst ab einer gewissen Punktzahl drohen ernste Konsequenzen.

Vielfach sind es alltägliche Verkehrsunfälle, die Autofahrer in die Bredouille bringen. Schon bei einem kleinen Auffahrunfall kann ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen. Werden Personen geschädigt, kann es richtig teuer werden. Viele Autofahrer wissen nicht genau, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen, dabei ist sehr wichtig die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Kurz nach dem Unfall stellt sich häufig die Frage: Soll man die Polizei informieren? Aus meiner Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich stets dazu auch bei kleineren Unfällen die Polizei zu rufen. Häufig lässt sich im ersten Schreckmoment das Ausmaß des Schadens gar nicht objektiv beurteilen, das gilt erst recht für die Klärung Schuldfrage. Zunächst gilt es sämtliche Beweise am Unfallort zu sichern, das kann im Detail nur die Polizei leisten. Spontane Schuldeingeständnisse und „einvernehmliche Einigungen“ mit dem Unfallgegner, werden mit etwas Abstand häufig widerrufen, dann ist es aber zu spät um noch Beweise zu sichern und es wird schwierig die Schuldfrage zu klären. Wenn möglich sollten Sie eigene Fotos vom Unfallort knipsen und noch vor Ort ein Unfallprotokoll anfertigen, dadurch können sie im Streitfall Ihre Version des Unfallgeschehens nachweisen.

Ihr Rechte als Unfallopfer

Als Opfer eines Verkehrsunfalls können Sie selbstverständlich Schadensersatz verlangen und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung bspw. Reparaturkosten geltend machen. Ferner ist die Versicherung verpflichtet die Kosten für einen Mietwagen zu übernehmen und eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur zu zahlen. Wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, steht Ihnen unter Umständen ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Lässt sich keine gütliche Einigung mit der Versicherung erzielen, sollten Sie nicht zögern einen Rechtsanwalt und gegebenenfalls einen Unfallsachverständigen einzuschalten.

Die Kanzlei Kotz ist Ihr Ansprechpartner in Verkehrsrechtsfragen

Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Siegen-Kreuztal, Rechtsanwalt für VerkehrsrechtAls Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen in allen Verkehrsrechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite. Ganz gleich ob Sie nur eine rechtliche Auskunft einholen möchte oder konkrete Hilfe in einer Bußgeld- oder gar einer Verkehrsstrafsache benötigen – ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne übernehme ich für Sie die gesamte Abwicklung eines Verkehrsunfalls und setze Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch. Als Fachanwalt bin ich mit den Feinheiten des Verkehrsrechts bestens vertraut und kann Ihnen auch in schwierigen Fällen weiterhelfen. Ich bin Schwerpunktmäßig im Raum Siegen tätig, aber genauso auch natürlich Bundesweit. Gerne vereinbare ich auch einen Termin bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie und an, wir finden eine passende Lösung für Sie und Ihr verkehrsrechtliches Problem. Rufen Sie uns an 02732/791079 oder nutzen unser Anfrageformular.

 


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